Bei der Überprüfung des Fahrzeugtypen Mercedes Vito 1.6 Liter Diesel Euro 6 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Die unzulässigen Strategien beziehen sich auf den Einsatz des SCR-Abgasreinigungssystems. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Mit Bescheid vom 23.05.2018 wurde für den Mercedes Vito 1.6 Liter Diesel Euro 6 (1.372 Fahrzeuge in Deutschland und 4.923 Fahrzeuge weltweit) ein verpflichtender Rückruf angeordnet.

Dem Hersteller wurde aufgegeben, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.

Betroffene Fahrzeuge von BMW

 

    •       BMW x3 xDrive20d

    •       BMW 318 d Touring (Euro 6)

    •       BMW 320 d (Euro 5)

    •       BMW 320 d GT xDrive (Euro 6)

    •       BMW 520 d Touring (Euro 6)

    •       BMW 530 d (Euro 6)

    •       BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)

    •       BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012-10/2016)

    •       BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012-02/2017)

    •       BMW 750d xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)

    •       BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)

 

BMW ruft aktuell laut Spiegel Online fast 12.000 Fahrzeuge zurück, die nach der aktuellen Abgasnorm Euro 6 als nicht sauber gelten. Betroffen sind BMW 5er und 7er. In diesen Modellen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sein. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat deshalb den Rückruf angeordnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch schon.

 

Wir empfehlen: Wer ein solches Auto gekauft oder geleast hat, sollte unverzüglich eine Rückabwicklung und Freistellung von Ansprüchen jeglicher Art ins Auge fassen. Schummel-Modelle dürften in absehbarer Zeit nichts mehr wert sein. Mit einem Software Update sollte man sich nicht zufriedengeben.

Der Einsatz von Schummelsoftware ist jeweils auch Betrug am Kunden, der ein solches Fahrzeug kauft. Die Folge ist, dass, wer betrogen wurde, den Kaufvertrag rückabwickeln kann, gefahrene Kilometer werden ggf. angerechnet. Auf dem normalen Gebrauchtwagenmarkt sind Diesel derzeit so gut wie unverkäuflich oder nur unter großem Preisnachlass loszuschlagen.

 

Wer schadlos bleiben will, sollte handeln. Unabhängig von der allgemeinen Verjährungsproblematik, laufen die Eigentümer von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware Gefahr, dass weiteres Nichtstun trotz Kenntnis der „Nachrichtenlage“ später nachträglich als Akzeptanz und damit Verlust der Rücktrittsrechte angesehen wird. Die Autokonzerne bauen derzeit noch auf die Trägheit der Masse von 2,4 (Millionen?) betroffenen Autokäufern sollen gerade einmal 30.000 bislang gegen Autohäusern und Herstellern vorgegangen sein.

 

Eine weitere Alternative wäre, sich von der Verkäuferseite mit einem bestimmten Betrag „abfinden“ zu lassen.

Am 09.05.2018 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Musterfeststellungsklagen können von ausgesuchten Verbraucherverbänden geführt werden. In einem solchen Verfahren wird die gerichtliche Feststellung für ein bestimmtes Rechtsproblem beantragt. Das Urteil hat dann Bindungswirkung für alle, die sich diesem Verfahren angeschlossen haben. Das Verfahren führt aber nicht zu unmittelbaren Zahlungsansprüchen von Verbrauchern. Es wird daher auch als „unechte Sammelklage“ bezeichnet. Dennoch hat die Musterfeststellungsklage weitreichende Vorteile für Verbraucher. Verbraucher, die sich vor drei Jahren einen Diesel von VW oder einer anderen Marke gekauft haben, der mit einer manipulierten Software (Abschaltautomatik) ausgestattet ist, müssen noch vor Jahreswechsel Klage einreichen, um kein Verjährungsproblem zu riskieren.