Mit der Anklage gegen Martin Winterkorn soll nachgewiesen werden, dass der ehemalige Konzernchef für hunderttausende, wenn nicht Millionen Fahrzeuge, verantwortlich ist, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren. Strafrechtlich ist das so eine Sache. Wie kann man das heute noch nachweisen?

Denn aufgrund der Updates, die das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat, sind die Mängel beseitigt worden. Wie soll heute noch nachgewiesen werden, dass sie überhaupt bei allen Fahrzeugen vorhanden waren? Das ist vor dem aufspielen der Updates in der Regel gar nicht geprüft worden. Update draufspielen und gut ist. Vielleicht hat das Kraftfahrtbundesamt hier ungewollt Beweise vereitelt. Das könnte dann für Martin Winterkorn noch von Vorteil sein.

Wer sich als VW-Kunde der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, gerät vermutlich rechtlich wie wirtschaftlich in eine Sackgasse. Wir raten allen Dieselkäufern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben an, sich unbedingt vor dem 30. September 2019 aus dem Klageverfahren wirksam abzumelden und selbst eine Direktklage zu wagen. Wir haben erst kürzlich ein Ehepaar vertreten, das aus der Musterfeststellungsklage wieder ausgetreten ist. Die haben jetzt schon ihr Geld.

Weil Audi immer noch nicht aus allen Modellen die Abgas-Betrugssoftware entfernt hat, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Hersteller Audi mit Ablauf des 26. September 2019 ein Zwangsgeld von € 25.000 pro Fall angedroht. Hierbei geht es um einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6. Audi hat erklärt, dies innerhalb der gesetzten Frist bewerkstelligen zu können. Was dann? Es sind schon einige Fälle bekannt geworden, dass nach einem solchen (schnellen) Update die Motoren stottern oder nur langsam auf Touren kommen. Jeder, der über sein Fahrzeug ein Update ergehen lässt, sollte vorher und nachher einen Zeugen das Fahrzeug fahren lassen, um Veränderungen zu dokumentieren. Am besten ist natürlich ein Sachverständiger.

Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 22. August 2019 in zwei Berufungsverfahren betreffend Fahrzeuge, die mit einem von der Audi AG hergestellten, bisher noch nicht verstärkt im Fokus der Gerichte stehenden 3,0 l Motor (EU5- Norm) ausgerüstet sind, Hinweisbeschlüsse verkündet.

Die Kläger – Käufer eines gebrauchten Audi Q5 V6 3,0 I TDI, 176 kW bzw. eines Audi A 4 3,0 l TDI, 180 kW – verlangen von der Volkswagen AG Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung in Höhe der bezahlten Kaufpreise gegen Rückgabe der im Jahr 2011 bzw. 2013 erworbenen Fahrzeuge.

Wenn die Recherchen des SWR zutreffend sind, dann hat VW auch mit den Diesel-Motoren, die mit EURO 6 Abgasnorm versehen sind, weiter betrogen. Dafür sprechen vertrauliche VW-Dokumente, die dem Südwestrundfunk vorliegen sollen. Konkret geht es um die VW-Motorreihe „EA 288“, dem Nachfolgermodell des Motors „EA 189“.

 

VW behauptet auf erste Anfrage hin, dass die neue Motorreihe mit keiner Zykluserkennung ausgestattet sei. Nach den bisherigen Erfahrungen mit Volkswagen spricht einiges dafür, dass dies gelogen sein könnte. Wenn aber VW auch beim Nachfolgemodell die Kunden getäuscht hat, wäre das ein Skandal, der noch schlimmer ist als der ursprüngliche. Dann dürften sämtliche Konzern-Bosse persönlich mithaften. Sie stehen dann in der Verantwortung, weil sie betrogen haben oder weil sie nichts getan haben. Beides begründet eine Haftung.