Die drohende Verjährung einer Forderung kann nur dann verhindert werden, wenn die Verjährung gehemmt (§§ 203, 204 BGB) oder unterbrochen (§ 212 BGB) wird. Eine einfache Mahnung ist hierfür nicht ausreichend.

 

1. Verhandlungen

Schweben zwischen den Parteien ernsthafte Verhandlungen über die streitgegenständliche Forderung, ist die Verjährung gem. § 203 BGB gehemmt, wobei „Verhandlungen“ jeden Meinungsaustausch über den Anspruch und seine Grundlage darstellen. Problematisch wird es aber dann, wenn die Verhandlungen „einschlafen“. Verhandlungen gelten als „eingeschlafen“ sobald von einer Partei keine Erklärung mehr erfolgt, obwohl eine solche zu erwarten gewesen wäre. Da diese Grenze fließend ist, ist hier besondere Vorsicht geboten.

 

2. Durch Erhebung einer Klage bzw. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Hemmung der Verjährung tritt grundsätzlich erst mit Rechtshängigkeit, d.h. Zustellung des Mahnbescheids bzw. der Klage beim Gegner ein, wobei der Gläubiger auf diesen Zeitpunkt nicht unbedingt Einfluss hat. Deshalb kann die Verjährungshemmung auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit (also Einreichung bei Gericht) vorverlagert werden, sofern die Zustellung an den Gegner „demnächst“ erfolgt. Eine feste zeitliche Grenze, wann „demnächst“ ist, existiert nicht. Es ist vielmehr zu beurteilen, ob der Gläubiger alles getan hat, damit die Klage „demnächst“ zugestellt wird. Dazu zählt bspw. die zügige Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, welche Voraussetzung für die Zustellung der Klage ist. Verzögerungen bei der Zustellung, die aus der Sphäre des Gerichts stammen und daher vom Gläubiger nicht zu vertreten sind, bleiben hierbei unberücksichtigt, sodass eine Zustellung von mehr als einem Monat immer noch „demnächst“ erfolgt sein kann.

 

3. weitere Möglichkeiten der Verjährungshemmung gem. § 204 BGB

Die Verjährung kann auch durch Geltendmachung der Ansprüche bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle gehemmt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anmeldung der Ansprüche von Verbrauchern im Rahmen einer Musterfeststellungsklage oder die Anmeldung der Ansprüche des Gläubigers im Insolvenzverfahren des Schuldners.

Die Plattform Kununu ermöglicht es gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern, Unternehmen anonym zu bewerten. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um Fachkräfte hoch ist, sind positive Bewertungen für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Negative Bewertungen können daher erhebliche Auswirkungen auf das Image und die Attraktivität eines Unternehmens haben.

Im konkreten Fall zweifelte eine Arbeitgeberin die Echtheit negativer Bewertungen auf Kununu an und forderte deren Löschung. Kununu verlangte daraufhin von der Arbeitgeberin den Nachweis einer Rechtsverletzung, um die Bewertungen zu entfernen. Als die Arbeitgeberin diesen Nachweis nicht erbrachte, blieben die Bewertungen bestehen. Kununu wandte sich an den Nutzer, der die Bewertung abgegeben hatte und forderte einen Nachweis über die Echtheit der Bewertung, woraufhin der Nutzer der Plattform einen anonymisierten Tätigkeitsnachweis zukommen ließ. Das LG Hamburg wies daraufhin den Antrag der Arbeitgeberin auf Löschung der Bewertung zurück (Beschluss vom 08.01.2024, Az. 324 O 559/23).

Eine Zusammenfassung des Stern-Artikel vom 25.01.2024 „Staatliche Hinrichtung: Stickstoff statt Guillotine“

 

Die Todesstrafe gibt es in etwa 80 Ländern, und etwa ein Viertel von ihnen vollstreckt sie tatsächlich. Im Jahr 2022 wurden weltweit schätzungsweise 883 Menschen hingerichtet, wobei China die meisten Exekutionen durchführte, ohne genaue Zahlen zu veröffentlichen.

 

In Alabama stand erstmals eine Hinrichtung durch Stickstoff zur Debatte. Der Oberste Gerichtshof der USA entscheidet über die Zulässigkeit dieser Methode. In Japan wurde ein Mann zum Tode verurteilt, weil er 2019 einen Brandanschlag auf ein Animationsstudio verübte, bei dem 36 Menschen starben.

 

Die verschiedenen Arten der Hinrichtung sind erschreckend. Während die USA über Stickstoff reden, wird Japan für mögliche Todesurteile wegen Homosexualität kritisiert. Trotz internationaler Bemühungen bleibt die Todesstrafe in vielen Ländern bestehen, und die Diskussion darüber wirft immer noch grundlegende Fragen zu Menschenrechten auf.

 

  • Enthauptung: Einige Länder praktizieren Enthauptung als Methode, bei der der Verurteilte durch das Abschlagen des Kopfes getötet wird.

Opa Peter Silie, kürzlich verstorben

 

 

Der Focus berichtet in dem Artikel vom 24.01.2024 unter dem Titel „Reerdigung von einer neuen Bestattungsform neben Erdbestattung und neben Feuerbestattung“, über die sogenannte „Reerdigung“. Diese (dritte) Bestattungsform gibt es Testweise nun mehr in Schleswig-Holstein.

 

Mit anderen Worten: Die Toten werden kompostiert. Sie werden in einen abgeschlossenen „Kokon“ auf oder in ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut eingebettet. Bereits nach 40 Tagen sollen natürliche Mikroorganismen den Körper in Humus verwandelt haben. Dann kann die Humuserde ganz normal beerdigt werden.

 

Die „Erfinder“ scheinen es ernst zu nehmen, denn sie haben offensichtlich einen Antrag auf gesetzliche Zulassung gestellt, der diese Beerdigungsform neben den bisherigen Bestattungen zulassen soll. Im Moment befindet sich diese Form noch in einer Testphase, könnte aber schon zum Ende der Lebzeit vieler Leser Standard werden.

Wer sich im Internet in so genannten Filesharing-Tauschbörsen aufhält, läuft häufig Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. In solchen Tauschbörsen ist es möglich, Musiktitel und Filmwerke herunter zu laden. Das Download von Musiktiteln oder Filmwerken führt jedoch dazu, dass diese dann fast zeitgleich einer nicht bekannten Anzahl von weiteren Nutzern auch zum Herunterladen angeboten werden. Der Musiktitel und das Filmwerk sind somit öffentlich und vor allem weltweit abrufbar. Fast alle Musiktitel und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber bzw. der Besitzer der Urheberrechte wird meistens dem Angebot seiner Werke in Tauschbörsen nicht zugestimmt haben. Zum Schutz ihrer Werke haben die Besitzer und Eigentümer der Urheberrechte vielfach IT-Unternehmen beauftragt, welche das Internet und insbesondere die Tauschbörsen überwachen. Daher ist es möglich, die IP-Adresse desjenigen zu ermitteln, welcher auf dieser Tauschbörse ein Musikwerk oder Filmwerk zum Tausch angeboten hat.

 

1. Was kann passieren?