Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in dem Verfahren eines Tiguan-Käufers gegen Volkswagen positioniert: der Einbau von Schummelsoftware in diesen Fahrzeuge durch VW ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers. Damit steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB gegen den Hersteller zu. Relevant für den Schadenseintritt ist der Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeuges. Auf ein späteres Update kommt es rechtlich nicht an. Allerdings muss sich der Kläger die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen, die er aufgrund der jahrelangen Fahrzeugnutzung hatte. Das schlägt sich Wertverlust durch Gebrauch nieder. Wie hoch der ist, soll ein Gutachter überprüfen. Ausgangspunkt sind die gefahrenen Kilometer.

Auch wenn er es bei jeder Gelegenheit abstreiten lässt, immerhin hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund mehrere Belastungsaussagen Anklage gegen Martin Winterkorn erhoben, weil er von der Betrug Software US-Fahrzeugen mindestens seit Mai 2014 Kenntnis gehabt haben soll. Wenn dem so ist, sind danach noch 65.147 betroffene Fahrzeuge verkauft worden. Schaden: 1,3 Milliarden €. Bonuszahlungen an Martin Winterkorn hierfür 10,9 Millionen € netto, berichtet die „BILD AM SONNTAG“.

In der Regel sollten sich Strafverteidiger während  oder vor einem laufenden Verfahren zurückhalten. Nicht so Rechtsanwalt Dr. Felix Dörr, Verteidiger des Angeschuldigten Martin Winterkorn. Die Presseerklärung der Verteidigung, die nachfolgend im Wortlaut abgedruckt ist, ist selbst Zeugnis dafür, so etwas nicht zu tun. Man muss sich fragen, aus welcher Motivation heraus die Presseerklärung erfolgt ist. Wozu ist sie gedacht? Wer soll davon einen Vorteil haben? Martin Winterkorn sicherlich nicht.

Nachfolgend die Presseerklärung der Verteidigung von Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation

 

Textveröffentlichung in der FAZ vom 24.09.2019 im Wortlaut:

 

Die Verteidigung von Herrn Prof. Dr. Winterkorn ist überrascht von der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Erhebung einer Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation durch Unterlassen ist in tatsächlicher sowie in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Die Verteidigung weist die Vorwürfe der Anklage daher mit aller Entschiedenheit zurück.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Daimler wegen illegaler Abschalteinrichtungen in der E- und in der C-Klasse ein hohes Bußgeld erlassen. Grund ist eine mindestens fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht bei der Zertifizierung von Diesel-Fahrzeugen. Im Betriebsergebnis wird sich das Bußgeld nicht auswirken, heißt es. Ist im Ergebnis richtig, denn eine entsprechende Gewinnwarnung wurde schon vorher herausgegeben. Damit ist der Bußgeldbescheid schon seit Monaten eingepreist. Ehrlich sieht anders aus.