Das Landgericht Coburg verneint dies in seinem Urteil vom 06.10.2020 und weist die entsprechende Klage ab.

Die Klägerin hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 13.12.2018 ein Wohnanwesen von der Beklagten gekauft. Dass in diesem Anwesen 1998 sowohl eine Frau als auch ein Kleinkind ermordet wurde, erfuhr die Klägerin erst Ende 2019 und hätte sie, laut eigenen Angaben, am Kauf des Anwesens gehindert.

Auf Grund dessen erklärte sie am 13.12.2019 die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Var. 1 BGB gegenüber der Beklagten, unter Hinweis auf eine generelle Aufklärungs- und Hinweispflicht derartiger psychisch belastender Ereignisse. Die Beklagte sei auch ohne eine entsprechende Nachfrage zur Aufklärung verpflichtet gewesen, habe dies jedoch aus Arglist verschwiegen, um die Klägerin zu täuschen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.06.2023 die Gebührensatzung für das Anwohnerparken in Freiburg gekippt. Die Konstanzer Satzung wurde daraufhin außer Kraft gesetzt, da sie der Freiburger Satzung zum Teil ähnelte. Anders als Freiburg zahlt Konstanz die zu viel bezahlten Beträge bisher allerdings nicht einfach unbürokratisch zurück, sondern macht eine Rückzahlung von einem rechtzeitig eingelegten Widerspruch gegen einen noch nicht rechtskräftigen Gebührenbescheid abhängig. Das bedeutet: Wer die Gebühr in Höhe von 150 Euro im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezahlt hat, geht aktuell leer aus. Die Kurzschlussreaktion der Verwaltung, seit Mitte Juni kostenlose, bis Ende September befristete, Anwohnerparkausweise zu verteilen führt zu einem noch abstruseren Ergebnis: Für einen aktuell gültigen Konstanzer Anwohnerparkausweis bezahlt man entweder 150 Euro, 30 Euro oder eben gar nichts. Wer vor dem 01.01.2023 einen Anwohnerparkausweis gekauft hat, konnte dies noch für den früher bundesweit geltenden Höchstpreis von 30, 70 Euro tun. Wer seinen Anwohnerparkausweis nach dem 01.01.2023 verlängert oder neu beantragt hat, musste den neuen Gebührensatz von 150 Euro berappen. Wer rechtzeitig Widerspruch eingelegt oder sich einen seit Mitte Juni kostenfrei verteilten Parkausweis abgeholt hat, bezahlt nichts. Gem. Art. 3 GG gilt der Gleichheitsgrundsatz, welcher die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem untersagt.

Oberlandesgericht Karlsruhe wendet erstmals die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an und verurteilt die Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz wegen der Verwendung eines sog. Thermofensters

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Dienstag eine Pkw-Herstellerin in zwei Fällen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit diesen Urteilen für die Haftung von Pkw-Herstellern erstmals die bloß fahrlässige Verwendung einer Abschalteinrichtung, hier eines sog. Thermofensters, ausreichen lassen (8 U 86/21 und 8 U 271/21). Der Senat ist damit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 (C-100/21) und des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 (insbes. VIa ZR 335/21) gefolgt.

In einer dritten Entscheidung (8 U 236/21) hat der Senat die Klage wegen fehlenden Schadens des Klägers abgewiesen sowie in einem vierten Verfahren (8 U 325/21) die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. 

Bei sämtlichen Fahrzeugen handelt es sich um solche mit 3.0-Liter-Dieselmotoren der Schadstoffklasse EU 5, die mit einem sog. Thermofenster ausgestattet sind. Bei diesem „Fenster“ handelt es sich um einen festgelegten Temperaturbereich, innerhalb dessen die Rückführung von Abgasen in den Motor uneingeschränkt funktioniert. Mithilfe dieser Abgasrückführung werden die Stickoxide reduziert, um den Grenzwert der EU 5-Norm einzuhalten.

Da haben einige Geschädigte vielleicht nochmals Glück gehabt. Durch schnelle Anzeige und beherztes Eingreifen der Polizei und der Geldwäschebeauftragten bei der Sparkasse Hamburg konnten auf dem Durchgangskonto eines Vinted-Betrügers eine Reihe von Zahlungen sichergestellt und blockiert werden.

 

In der Regel erfolgt von dort aus eine Weiterleitung ins Ausland. Kontoinhaber ist in der Regel eine unbedarfte Person oder sie gibt sich als unbedarft aus. Wer so etwas tut (gerade, wenn er nicht weiß warum und weshalb er Überweisungen tätigt), sollte genauso wie die Täter in die Pflicht genommen werden. Es ist schlicht eine Beihilfehandlung.

 

Wir erstatten auch insoweit Anzeige.

Die Online-Handelsplattform Vinted ist ein idealer Tummelplatz für Betrüger. Die angebotenen Gebrauchsartikel sind in der Regel im unteren Preissegment angesiedelt. Da gehen Käufer oftmals das Risiko ein, keine sichere Zahlungsweise zu wählen, um den billigen Deal nicht unnötig teurer zu machen. Aus „unnötig“ wird immer wieder ein Totalverlust der Zahlung. Betrüger haben sich darauf spezialisiert, die Zugangsdaten von der Konten von erfolgreichen Verkäufern zu erhalten, um dann in deren Namen mit vielen positiven Bewertungen, die sich angesammelt haben, selbst Fake-Angebote bei Vinted einzustellen. Ist der Betrüger erst mal drinn, ändert er das Login. Der eigentliche Benutzer kommt nicht mehr auf seinen Account, er wurde ausgesperrt. Alarm! Selbst wenn der/die Betroffene schnell reagiert, reichen ein paar Stunden, um vermeintlich gute Angebote zu lancieren und von unbedarften Käufern abzukassieren, um danach die Ware eben nicht zu versenden. Die Käufer vertrauen auf die positiven Bewertungen der Vergangenheit, die ja der Betrüger „mitgestohlen“ hat.