Wessen Online-Account „aus heiterem Himmel“ missbraucht wird, vermutet oftmals einen Hackerangriff. In Wirklichkeit ist der „Angriff“ viel banaler als gedacht.

 

Unseriöse Mitarbeiter bei Google, Web.de, GMX.de – dort, wo man sich registiert hat – verkaufen oder veröffentlichen auf anderen Plattformen die Zugangsdaten von Usern, sodass ein Nichtberechtigter Zugang zum Postfach des ahnungslosen Kunden bekommt. Diese Postfächer werden von kriminellen Personen ausgespäht, wo es sich lohnt unter „Identitätsklau“ kurzfristig aufzutreten und Geschäfte zu machen.

 

Einziger Schwachpunkt für die Täter ist oftmals die Bankverbindung, wohin Geldbeträge zu zahlen sind. Dazu werden oftmals auch vermeintlich ahnungslose Personen akquiriert, die als „App-Tester“ angeworben werden und dazu ihrerseits diverse Daten preisgeben und Arbeitsanweisungen befolgen, bspw. eingehende Zahlungseingänge auf dem Konto und ins Ausland zu überweisen. Das ist natürlich leichtfertige Geldwäsche. Diejenigen, die ihr Konto zur Verfügung stellen, sind oftmals nicht die Haupttäter.

Da haben einige Geschädigte vielleicht nochmals Glück gehabt. Durch schnelle Anzeige und beherztes Eingreifen der Polizei und der Geldwäschebeauftragten bei der Sparkasse Hamburg konnten auf dem Durchgangskonto eines Vinted-Betrügers eine Reihe von Zahlungen sichergestellt und blockiert werden.

 

In der Regel erfolgt von dort aus eine Weiterleitung ins Ausland. Kontoinhaber ist in der Regel eine unbedarfte Person oder sie gibt sich als unbedarft aus. Wer so etwas tut (gerade, wenn er nicht weiß warum und weshalb er Überweisungen tätigt), sollte genauso wie die Täter in die Pflicht genommen werden. Es ist schlicht eine Beihilfehandlung.

 

Wir erstatten auch insoweit Anzeige.

Die Online-Handelsplattform Vinted ist ein idealer Tummelplatz für Betrüger. Die angebotenen Gebrauchsartikel sind in der Regel im unteren Preissegment angesiedelt. Da gehen Käufer oftmals das Risiko ein, keine sichere Zahlungsweise zu wählen, um den billigen Deal nicht unnötig teurer zu machen. Aus „unnötig“ wird immer wieder ein Totalverlust der Zahlung. Betrüger haben sich darauf spezialisiert, die Zugangsdaten von der Konten von erfolgreichen Verkäufern zu erhalten, um dann in deren Namen mit vielen positiven Bewertungen, die sich angesammelt haben, selbst Fake-Angebote bei Vinted einzustellen. Ist der Betrüger erst mal drinn, ändert er das Login. Der eigentliche Benutzer kommt nicht mehr auf seinen Account, er wurde ausgesperrt. Alarm! Selbst wenn der/die Betroffene schnell reagiert, reichen ein paar Stunden, um vermeintlich gute Angebote zu lancieren und von unbedarften Käufern abzukassieren, um danach die Ware eben nicht zu versenden. Die Käufer vertrauen auf die positiven Bewertungen der Vergangenheit, die ja der Betrüger „mitgestohlen“ hat.

Aktuell bearbeiten wir den Fall einer Mandantin, die vor Jahren einen Account bei Vinted.de eingerichtet hat und seither dort Artikel erwirbt und anbietet. Vergangene Woche wurde der Account, der nur positive Bewertungen enthält, gehackt bzw. die Zugangsdaten erbeutet und es wurden irgendwelche Artikel ins Netz gestellt. Die Käufer, die die Ware im Vorfeld bezahlt haben, bekommen die Ware nicht. Der Account ist zwischenzeitlich von Vinted.de für den Betrüger gesperrt worden. Der Betrüger hatte sich den Account mit positiven Bewertungen zu Nutze gemacht um von ein bis zwei Dutzend Kunden Geld abzugreifen. Das ist gewerblicher Betrug. Angeblich erfolgte die Account-Piraterie von Frankreich aus, aber der Täter konnte bestens deutsch, um die Betrügerware anzupreisen. Glücklicherweise konnten zwei PayPal-Konten und zwei normale Bankkonten schnell identifiziert und in der Folge gesperrt werden. Vielleicht kommt man hierüber an den oder die Täter ran.

Wenn es beispielsweise um Sachbeschädigung geht, können Fahrzeugvideos, die anlasslos erstellt wurden und in der Regel unzulässig sind, dennoch zu Beweiszwecken zugelassen werden, um einen bestimmten Verdächtigen zu überführen.

 

So sah es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das über Schadensersatzansprüche zwischen zwei Bediensteten der Stadtverwaltung zu entscheiden hatte wegen Sachbeschädigung (also Kratzern am Fahrzeug eines Mitarbeiters). Zwar hat die Video-Aufnahme die Tat selbst nicht direkt gefilmt, jedoch Schritt- und entsprechende Kratzgeräusche am Fahrzeug, wenige Augenblicke, nachdem ein anderes Fahrzeug, das identifiziert wurde, geparkt hatte.