Zumindest als lebend begraben kann man diejenigen Dieselfahrer bezeichnen, die sich (vorschnell) dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben. Entgegen der Bekanntmachungen von ADAC, Verbraucherschutzverbände und lauthals werbenden Anwaltskanzleien sind die Ansprüche von Millionen Dieselbesitzern Ende 2018 gerade nicht verjährt. Das räumen der ADAC, Verbraucherschutzverbände und die eben noch tätigen Bedenkenträgerkanzleien zwischenzeitlich selbst kleinlaut ein.

Eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages von Dieselfahrzeugen gegen Volkswagen hat grundsätzlich hinreichende Erfolgsaussichten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun klargestellt (Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17). Der Einwand, dass bei solchen Klagen keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestünden, ist unzutreffend, zumal schon verschiedene Landgerichte einen Schadensersatzanspruch von Käufern von Dieselfahrzeugen gegen die Volkswagen AG wegen manipulierter Abgassoftware bejaht haben. Es ist auch nicht so, dass der Rechtsschutzversicherte warten muss, bis ein obergerichtliches Grundsatzurteil ergangen ist. Die Betroffenen können jetzt klagen.

Ausgerechnet das Landgericht Stuttgart hat den Sportwagenhersteller Porsche dazu verurteilt, einen manipulierten Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014, zurückzunehmen und der geprellte Autokäuferin Schadensersatz von knapp € 60.000,00 zu bezahlen.

 

Porsche hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das sei sittenwidrig und löst einen Anspruch auf Rückabwicklung/Schadensersatzanspruch aus. Porsche muss den Kaufpreis zzgl. Verzinsung erstatten. Als einzige Abzugsposition muss sich die Klägerin den zeitweisen Nutzungsvorteil anrechnen lassen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwischenzeitlich auch bei verschiedenen Opel-Modellen eine Abschalteinrichtung der Abgasreinigung entdeckt. In Kürze wird es einen amtlichen Rückruf für rund 100.000 Autos der Marke Opel für die Modelle Insignia, Cascada und Zafira geben.

 

Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft in Rüsselsheim eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil die Ermittler nun auch bei Opel den Verdacht des Betruges haben.

 

Interessant ist, dass nicht nur Opel, sondern auch andere Autobauer die entdeckten Abschalteinrichtungen damit erklären, dass diese zum Motorschutz, vor allem bei Kälte oder Hitze, so notwendig seien.

 

 

Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Betrugsvorwurf erhärten, dann sind auch die Kunden betrogen. Hiergegen kann man was tun. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer, Telefon 0 75 31/59 56-10, die Ihnen für ein erstes unverbindliches Telefonat zur Verfügung stehen.

Im Januar 2019 verhandelt der Bundesgerichtshof über mögliche Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem manipulierten Diesel-Fahrzeug. Konkret geht es um einen Skoda Diesel. Obwohl auf das Fahrzeug ein Software-Update aufgespielt wurde, macht der Käufer geltend, dass ihm dennoch technische Nachteile entstanden sind und das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet ist. Der Vorinstanz (OLG Dresden) waren diese Befürchtungen zu vage. Die Vorinstanzen haben die Klage sämtlich abgewiesen. Der Käufer verlangt von dem vollen Kaufpreis in Höhe von € 26.770 einen Teilbetrag von € 5.500 zurück. Das Verfahren VIII ZR 78/18 könnte nun ein Grundsatzurteil zum Dieselskandal werden.