Jetzt ist es raus: Audi hat auch bei Benzinmotoren manipuliert. Ein Sachverständiger hat in einem Schadensersatzverfahren vor dem LG Offenburg (4 O 169/17) festgestellt, dass Audi selbst bei dem Benzinmodell Q5 TFS 2.0 Euro 6 die Abgasreinigung manipuliert hat. Das hatte nun prompt eine weitere Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Audi AG, Rupert Stadler zur Folge. Ende September beginnt gegen ihn die Anklage wegen manipulierten Diesel-Fahrzeugen. Ihm wird vorgeworfen, den „Vorsprung durch Betrug“ gefördert oder zumindest geduldet zu haben.

 

Die Vorgehensweise "Prüfstanderkennung“ im VW-Konzern war offensichtlich immer die gleiche: Befindet sich ein PKW auf einem sogenannten Rollenstand wird das Lenkrad nicht bewegt. Das erkennt die Technik/Elektronik des Fahrzeugs und reduziert in dieser Phase den Abgasausstoß. Wird das Lenkrad „in freier Fahrt“ bewegt und eingeschlagen, erhöhen sich die Stickoxidwerte schlagartig. Nach den Feststellungen des Sachverständigen liegen die Werte über den zulässigen Grenzwerten und sogar um 300% über den Werten, die Audi in seinen eigenen technischen Daten aufführt.

Was ist hieraus die Konsequenz?

Auch Porschefahrzeuge sind über Jahre hinweg mit manipulierten Dieselmotoren ausgestattet worden. Die Folge: deshalb klagen wir ebenso gegen Porsche auf Rückabwicklung der Betrugsdiesel, ganz aktuell wegen eines Porsche Macan S Diesel. Porsche lässt in diesem Verfahren vortragen: wir haben den Motoren von Audi übernommen, wir wissen von nichts, uns wurde gesagt, dass alles in Ordnung sei. Porsche beruft sich auf Ahnungslosigkeit. Was in der Erwiderung zunächst lediglich arrogant klang, könnte jetzt zu einem Bumerang werden.

Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Das weiß eigentlich jeder. Aber was geschieht, wenn es gar nicht zur Beurkundung kommt? Der Käufer plötzlich nicht mehr will, der Kaufinteressent schon erheblichen Aufwand hatte. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Verkäufer kurz vor dem Notartermin den Kaufpreis um 100.000 € anhob. Der Interessent war hierzu nicht bereit und sagte ab. Im Vorfeld hatte dieser bereits bei der Bank einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, der ihn jetzt  eine Vorfälligkeitsentschädigung von 9.000 € kostete. Muss der Verkäufer dem Interessenten diese Aufwandkosten erstatten? Die Richter am Bundesgerichtshof meinen: Nein.

Das LG Düsseldorf hat bereits vergangenes Jahr festgestellt, dass das Software-Update von Volkswagen betreffend die Motorengruppe EA 189 wiederum eine neue unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Das ist ein neuer Betrug.

Im Detail geht es um die Einprogrammierung eines sog. „Thermofenster“. Ein Thermofenster erlaubt Ausnahmesituationen, bei denen zum Motorschutz übergangsweise keine Abgasreinigung stattfindet. Das ist vorgesehen bei Fahrten in großen Höhenmetern oder bei bestimmten Außentemperaturen.  Volkswagen hat jedoch die Ausnahme zur Regel gemacht und damit findet eine Abgasreinigung so gut wie nicht statt. Über diese Umstände hat Volkswagen seine Kunden nicht informiert. Es wäre aber die Pflicht von VW gewesen.

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 10.01.2020 (2/20)

Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Der unter anderem für „Dieselverfahren“ zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufung eines Gebrauchtwagenkäufer zurückgewiesen, der im April 2016 von dem beklagten Autohaus ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW, Typ Tiguan 2,0 TDI mit einem Kilometerstand von 36.080 zu einem Kaufpreis von 25.900 EUR erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein von der VW AG hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit 2,0 Liter Hubraum verbaut.