VW-Besitzer in Holland erhalten Schadensersatz
Volkswagen muss für neue Dieselfahrzeuge, bei denen ebenfalls die Software manipuliert wurde, den jeweiligen Käufern eine Entschädigung von 3.000,00 € bezahlen. Den Käufern von gebrauchten Dieselfahrzeugen wenigstens 1.500,00 €. Von der Kollektivklage sind 150.000 Fahrzeuge betroffen. Volkswagen will gegen das Urteil Berufung einlegen.
ntv berichtet, dass Volkswagen auch in Italien zu Entschädigung von mehr als 63.000,00 € Volkswagen-Kunden verurteilt worden ist. Auch dort will Volkswagen das Ergebnis nicht hinnehmen. Damit kommt zum Schadensersatz nur noch ein Imageschaden dazu.
Musterfeststellungsklage jetzt auch gegen Daimler
Konkret richtet sich die Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Fahrzeuge, in denen der Motortyp OM651 eingebaut ist. Da die Fahrzeuge mit diesem Typ bereits 2018 wegen drohender Stilllegung von Daimler zurückgerufen wurden, droht Ende 2021 ggf. Verjährung. Wer klagt oder sich der Musterfeststellungsklage anschließt, kann dies verhindern und sichert sich mögliche Ansprüche.
Bislang sind sich die Gerichte bei Daimler-Prozessen teilweise uneinig. Eine Reihe von Gerichten sieht zwar einen Verstoß, aber keine Arglist, die Schadensersatz auslösen könnte. Die Argumentation ist oftmals zugunsten von Daimler, dass es, um das (zulässige) Ausreizen technischer Möglichkeiten gegangen sei und das sei für sich genommen noch nicht sittenwidrig oder arglistig.
Taycan: Auch Porsche hat mit seinem E-Modell Probleme
Der Taycan fängt nicht an zu brennen, wie beispielsweise das Topmodell von Tesla, aber er kann „an Fahrt verlieren“. Porsche hat weltweit 43.000 Fahrzeuge des Elektromodells zurückgerufen wegen „eines möglichen Verlusts der Antriebskraft“. Das bedeutet im Klartext, dass sich in einigen Fällen fälschlicherweise in voller Fahrt der Antrieb abgeschaltet hat. Die Fahrzeuge konnten dann nur noch ausrollen, die Bremsen haben auch in jedem Fall funktioniert. Das kann aber schnell zu eigenen Situationen führen, insbesondere wenn man noch vor einem Hintermann herfährt.
Die S Plaid - Pleite: Tesla's Top-Modell wird für Tesla und Kunden „brandgefährlich“
Das neue Top-Modell „S Plaid“ machte dem Eigentümer des Fahrzeuges, der dafür umgerechnet 109.00 € hingeblättert hat nur kurze Zeit Freude. In einem Wohngebiet nahe San Francisco fing das Fahrzeug kurz nach dem Anrollen Feuer und brannte wie ein Strohballen. Der Fahrer konnte sich nur unter äußerster Kraftanwendung aus dem brennenden Fahrzeug retten, weil das elektrische Türschloss blockierte. Deshalb forderte sein Anwalt Mark Geragos, der in den USA zu den Top-Anwälten gehört, dass Tesla das Fahrzeugmodell sofort vom Markt nehmen möge, bis die Ursachen des Brandes geklärt sind.
Aber vielleicht reagiert schon die Kundschaft erst einmal vorsichtig. Elon Musk hat das Fahrzeug erst kürzlich „schneller als ein Porsche, sicherer als einen Volvo“ angepriesen. Zur Sicherheit des Fahrzeuges hat er sich da noch nicht geäußert. Das wird jetzt kommen müssen.
Wer in Deutschland oder sonst wo einen S Plaid bestellt hat, sollte bei der unklaren Ursachenlage erst einmal abwarten. Es ist ja nicht das erste Mal, das Fahrzeugmodelle von Tesla abbrennen.
Auch das Audi-Modell Q5 2.0 TFSI ist ein Betrugsmodell
Audi droht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein erneuter Rückruf. Das KBA hat den Verdacht auf eine Verwendung einer „Lenkwinkelerkennung“ geäußert. Wir denken, dass dies nicht nur beim Modell Q5 der Fall ist, sondern so gut wie bei allen Diesel-Fahrzeugen neueren Datums des VW-Konzerns, nämlich VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Audi hat sogleich in einer Presseerklärung gegenüber der Zeitschrift WirtschaftsWoche dementiert, dass es beim Q5 keine „unzulässige Lenkwinkelerkennung“ gäbe. Die Formulierung verwundert: Gibt es zulässige Lenkwinkelerkennungen?
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt, wegen des gleichen Betrugsverdachts, auch bei den Audi-Modellen A7 und A8, sowie bei Volkswagen bzgl. Touareg und Phaeton.
Wir empfehlen allen möglicherweise betroffenen Diesel-Besitzern eine Rückabwicklung zu verlangen. Wie man so etwas richtig einfädelt, dafür stehen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer zur Verfügung, Erstkontakt: 07531/59 56-10 oder per E-Mail über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!