Verhindert Daimler selbst eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Daimler-Diesel?
Schon komisch. Dem BGH liegen innerhalb kürzester Zeit inzwischen 3 Verfahren zur Entscheidung vor, bei denen es um Dieselfahrzeuge von Daimler geht, die mit dem umstrittenen Thermofenster ausgestattet sind. Daimler behauptet, dass zum Schutz der Motoren der reduzierter Stickoxidausstoß in bestimmten Zeitfenstern abgeschaltet werden müsse. In allen 3 Verfahren hat der Fahrzeugkäufer kurz vor Verhandlungstermin die Revision jeweils zurückgenommen, wie zuletzt im Verfahren VI ZR 813/20.
Daimler behauptet, dass es in keinem der 3 Fälle zu Geldzahlung oder einem Vergleich gekommen sei oder Daimler sonst wie auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. Man hätte sich eigentlich auf eine Entscheidung durch den BHG gefreut. Also wir glauben das nicht so ganz.
Audi und die Audi Bank drücken sich vor der Verantwortung
Bekanntlich hat der Dieselskandal auch längst die VW-Tochter Audi erfasst. Jetzt kommt heraus: Nicht nur die kleinen Motoren sind betroffen, sondern auch die Fahrzeuge, wie beispielsweise der Audi A8.
In der Vergangenheit war der Kundenservice bei Audi hinsichtlich der Großlimousinen vorbildlich. Die Kundenbetreuung scheint sich jetzt schlagartig zu ändern, wenn eine bestimmte Modellgruppe vom Bundeskraftfahrtamt (BKA) wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen wird. Das so etwas Betrug an Kunden sein kann, ist längst durch die Presse gegangen. Die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler müssen sich deshalb derzeit in Strafprozessen verantworten.
Und was machen die restlichen Verantwortlichen bei Audi? Sie ducken sich weg! Wiederholt haben wir für Audi Kunden Anfragen bei Audi eingereicht zum Rückruf 23X6 bzgl. dem Audi A8.
BGH-Richter 'schwächelt' bei Audi
In einer aktuellen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wegen eines bei Audi eingebauten Skandalmotors EA189 tut sich der BGH möglicherweise schwer neben VW auch die VW-Tochter zu verurteilen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verlangt Anhaltspunkte dafür, dass die unzulässige Abgastechnik der Tochtergesellschaft Audi bei Bruttoübernahme bekannt gewesen sei. Dies sei offensichtlich noch nicht ausreichend dargetan, sodass das laufende Verfahren wohl an Vorinstanz zurückgegen wird. Sollte der BGH wirklich Audi schonen wollen, wäre das ein übles Fehlurteil.
Nach diesseitiger Rechtsauffassung muss sich Audi die Betrugshandlungen der Konzernmutter VW voll anrechnen lassen, ob Audi davon etwas gewusst hat oder nicht. Immerhin besteht Konzernhaftung und Audi hat den Motor übernommen mit allen Vor- und Nachteilen. Audi kann sich ja bei Volkswagen schadlos halten.
BGH äußert sich zum umstrittenen „Thermofenster“ unergiebig
Daimler will im Dieselskandal alles anders gemacht haben als VW. Das technische Ergebnis war aber in etwa gleich. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklungen wird es darauf ankommen, ob diese „andere technische Lösung“ auf vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung beruht. Genau diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 19.01.2021 nicht beantwortet. Die Verfasser der Entscheidung waren die bei Juristen häufig anzutreffenden Bedenkenträger.
Vorgeworfen wird dem Konzern, durch ein sogenanntes Thermofenster die Abgasreinigung nur in bestimmten Intervallen abhängig von der Außentemperatur zuzulassen. Allerdings funktioniert der Motor im Verkehr in der Regel ohne Abgasreinigung, weil die Temperaturen nicht stimmen. Daimler wird der Vorwurf gemacht, die Ausnahme zur Regel zu machen.
VW hat auch beim Golf 7 betrogen
Der Golf VII ist wie Millionen anderer VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 ausgerüstet. Alles „sauber“, flötete der Vorstandsvorsitzende Herbert Diess in verschiedenen Talk-Sendungen. In aktuellen Gerichtsverfahren, an denen auch wir beteiligt sind, kommt nun heraus: Auch der Dieselmotor EA288 verfügt über eine „Abschalteinrichtung“. Das würde bedeuten, der VW-Dieselskandal geht nicht nur weiter, sondern es sieht so aus, dass Volkswagen die Käufer durchgängig betrogen hat. Zuletzt hat nicht nur das Landgericht Darmstadt geurteilt, dass VW beim Dieselmotor EA288 (mit Euro 6) die Autobesitzer sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat.
Wir haben zwischenzeitlich Volkswagen und deren Rechtsvertreter aufgefordert, sich im laufenden Verfahren zu erklären. Doch was machen die Verantwortlichen? Sie verschanzen sich derzeit hinter dem Argument, dass in der Vergangenheit viele Urteile zugunsten von Volkswagen ausgegangen seien. Kein Wunder: Da wusste man noch nicht, wie umfangreich der Betrug war. Wir überlegen in allen Klagen, mit denen wir Volkswagen in die Haftung nehmen, nun parallel im jeweiligen Zivilprozess auch eine Strafanzeige zu erstatten. Die Arroganz von Volkswagen und seinen Vertretern ist schon erstaunlich. Unsere Mandanten nehmen das aber nicht mehr hin.