Das LG Düsseldorf hat bereits vergangenes Jahr festgestellt, dass das Software-Update von Volkswagen betreffend die Motorengruppe EA 189 wiederum eine neue unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Das ist ein neuer Betrug.

Im Detail geht es um die Einprogrammierung eines sog. „Thermofenster“. Ein Thermofenster erlaubt Ausnahmesituationen, bei denen zum Motorschutz übergangsweise keine Abgasreinigung stattfindet. Das ist vorgesehen bei Fahrten in großen Höhenmetern oder bei bestimmten Außentemperaturen.  Volkswagen hat jedoch die Ausnahme zur Regel gemacht und damit findet eine Abgasreinigung so gut wie nicht statt. Über diese Umstände hat Volkswagen seine Kunden nicht informiert. Es wäre aber die Pflicht von VW gewesen.

Damit kann auch der Werber eines Update-Fahrzeuges Rückabwicklung bzw. erstrecht Rückabwicklung verlangen.

[LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2019, Az. 7 O 166/18]