Die Botschaft lautet: „Die Gesetze in Europa sind zum Schutz der europäischen Bürger da“.

 

Waterloo für die Autoindustrie, Dieselskandal 2.0 nennt Felix Zimmermann das Urteil. Er ist Jurist und Chef bei Legal Tribune Online und bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als „Revolution in der Dieselskandal-Rechtsprechung. Und er stellt fest: Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers, damit diese Schadensersatz bei Fahrlässigkeit geltend machen können.

 

In der Sache ging es um ein Vorlageverfahren des hiesigen Landgerichts Ravensburg wegen der Bewertung einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung. Bemerkenswert macht das Urteil nicht das Ergebnis als solches, sondern der Weg dahin. Der Europäische Gerichtshof sagt, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern eben auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrtzeuges schützt. Nachvollziehbar. Denn Gesetze sind für Menschen da. Es ist aber eine Eigenart in der deutschen Rechtsprechung, dass es bei der Auslegung von Gesetzen immer wieder darauf ankommt, ob eine Norm eine allgemeine Ordnungsnorm ist oder einen individuellen Schutzcharakter hat. Bei vielen Ordnungsvorschriften, wie beispielsweise die Typenzulassung von PKWs, wird genau das abgelehnt.

Fahrzeughersteller sind in der Haftung, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Dazu gehört auch die Verwendung eines sog. „Thermofensters“.

 

Bislang konnten Kunden nur dann erfolgreich auf Schadensersatz klagen, wenn der Autobauer bewusst und gewollt die Käufer auf sittenwidrige Weise getäuscht hat, so beispielsweise bei dem Skandalmotor EA189. Nach dem EuGH genügt jetzt auch fahrlässiges Handeln.

Aber was heißt das für die Autokäufer?

 

[1] Es muss nachweisbar eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut werden. Dazu gehören auch Thermofenster. Das kann ggf. durch einen Sachverständigen im Einzelfall nachgewiesen werden, wenn nicht der Hinweis auf die Typenbezeichnung ausreicht.

 

[2] Die Klage muss rechtzeitig erhoben werden oder erhoben worden sein, weil grundsätzlich Verjährung droht.

Es geht um die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen 2. Generation. Viele Fahrzeuge wurden möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen zugelassen. Bei solchen Fahrzeugen schaltet sich das Abgasreinigungssystem aus, wenn bestimmte Außentemperaturen über- oder unterschritten werden. Der Vorwurf der Kritiker ist der, dass in der Praxis hier die Ausnahme zur Regel gemacht wird, dass sog. „Thermofenster“ fast immer „geschlossen“ bleiben. Das Problem liegt auch zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.

 

In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig nunmehr ein obsiegendes Urteil errungen, worin festgestellt wurde, dass das KBA VW im Jahr 2016 zu Unrecht erlaubt hat, die manipulierten Dieselfahrzeuge wieder auf den Straßen fahren zu lassen.

Der Abgasskandal hat zwischenzeitlich immer weitere Kreise gezogen. Längst sind nicht nur PKW betroffen, sondern ganz massiv Wohnmobile. Zu den Betrugsfirmen gehört zwischenzeitlich auch Fiat, die über Jahre hinweg die Motoren für Wohnmobile massiv manipuliert haben. Vor allem die Modelle der Wohnmobilhersteller Dethleffs und Pilote sind durchweg betroffen.

 

Überschreitet bspw. der Ducato 150 multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache. Wer Besitzer (von Rechtswegen Eigentümer) eines solchen Fahrzeuges ist, sollte sich unmittelbar Gedanken darüber machen, ob ihm nicht Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller/Verkäufer zustehen. Hinzukommt, dass diese Modelle möglicherweise in 2-3 Jahren gänzlich unverkäuflich sind oder aus dem Verkehr gezogen werden.

In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.