Wenn ein Anlageberater Aktien eines Unternehmens empfiehlt, welche nicht an der Börse notiert sind, hat er auf die damit verbundene erschwerte Handelbarkeit hinzuweisen. Tut er das nicht, verletzt er seine Aufklärungspflicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Unternehmensberater zum Schadenersatz verurteilt, weil in nicht börsennotierten Aktien ein besonderes Risiko liegt:

Die vermeintlich lukrativen Medienbriefe des ehemaligen Verlegers Norbert Fuhs entpuppen sich nach Darstellung der Neuen Osnabrücker Zeitung immer mehr als verseuchte Papiere. Das gilt sogar für diejenigen Gesellschafter (Anleger), die die Medienbriefe in den letzten vier Jahren abgestoßen und aufgekündigt hatten. Der ehemalige Verleger Norbert Fuhs hatte Anlegern bei Kündigung die Einzahlungsumme regelmäßig vollständig erstattet um zu verschleiern, dass der Verlag erhebliche Verluste gemacht hatte.

Seit einigen Jahren bietet die in Frankfurt ansässige Multi Invest Sachwerte GmbH ihren Kunden und Nichtkunden Gold- bzw. Edelmetallsparpläne an. Über eine monatliche Einzugsermächtigung zwischen € 50,00 und beispielsweise € 150,00 soll der „Sparer“ dann regelmäßig Edelmetall (vorzugsweise in Gold) erwerben. Dem „Sparer“ werden Laufzeiten von etwa 30 Jahren, in unserem Fall sogar von 35 Jahren eingeredet.

Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters kommen drei Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Prokon zahlungsunfähig ist. Was bislang vermutet wurde, wird wohl zur Gewissheit. Es ist damit zu rechnen, dass das Amtsgericht Itzehoe Anfang Mai das Insolvenzverfahren über die Firmengruppe eröffnen wird. Der Firmengründer Carsten Rodbertus ist bereits von der Geschäftsleitung entbunden worden.

Mit einem kostenintensiven Werbeaufwand hat die PROKON Regenerative Energien GmbH in den letzten beiden Jahren Gelder eingesammelt und auf das Umweltbewusstsein der Anleger gesetzt. Diese haben möglicherweise nicht auf die „Belastbarkeit“ der versprochenen Dividenden gesetzt. Kaum einer der Anleger hat sich offensichtlich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, dass Genussrechte grundsätzlich nachrangig sind und eine sehr heikle Sache sein können.