Seit einigen Jahren bietet die in Frankfurt ansässige Multi Invest Sachwerte GmbH ihren Kunden und Nichtkunden Gold- bzw. Edelmetallsparpläne an. Über eine monatliche Einzugsermächtigung zwischen € 50,00 und beispielsweise € 150,00 soll der „Sparer“ dann regelmäßig Edelmetall (vorzugsweise in Gold) erwerben. Dem „Sparer“ werden Laufzeiten von etwa 30 Jahren, in unserem Fall sogar von 35 Jahren eingeredet.

Das hat für die Multi Invest einen entscheidenden Vorteil. Denn nach Laufzeit errechnet die Multi Invest ihre Provision. Diese beträgt aus der möglichen Sparsumme im Fall von 35 Jahren aus 6,5 % beispielsweise € 2.637,00 zzgl. weiterer zwei Monatsbeiträge. Zulässig? Die Meisten der Sparer können diese lange Laufzeit gar nicht einhalten. Bislang ist noch kein Vertrag auf die volle Laufzeit gegangen. Stellt der Sparer seine monatlichen Sparraten ein, verlangt Multi Invest dennoch die gesamte Provision. Wir denken, dass dies unter „Provisionswucher“ fällt. Und gehen derzeit vor dem Amtsgericht Konstanz gegen Multi Invest vor. Auch andere Anlegerschutzanwälte gehen gegen Multi Invest vor.

 

Die Kanzlei Bögelein und Dr. Axmann haben soeben ein obsiegendes Urteil gegen Multi Invest vor dem Amtsgericht Frankfurt errungen. Dieses ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch ließ das Amtsgericht Frankfurt den Anspruch von Multi Invest an der fehlerhaften Widerrufsbelehrung scheitern.

 

Unserer Einschätzung nach sollte jeder geltend gemachte Provisionsanspruch von Multi Invest einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Wir werden vom Ausgang des Verfahrens vor dem Amtsgericht Konstanz berichten