Wer steckt hinter den aufdringlichen Werbeaktionen der Blitzerschutz-4-you.com?

 

Im Impressum wird eine brasilianische Adresse bzw. Firma angegeben. Das ist offensichtlicher Quatsch. Wahrscheinlich steckt eine Person in der Schweiz dahinter. Die Faxnummer 0041 44 580 66 52 lässt auf den Großraum Zürich schließen. Im Interesse einiger Mandanten würden wir gerne einmal mit dem Firmeninhaber sprechen. 

Wir hatten die Herren Samir Martin Ismail und Rechtsanwalt Kilian Lenard angeschrieben, weil die vielfachen Abmahnungen zu dem Anfangsverdacht führen, dass hier ganz gezielt nur "Kasse" gemacht werden soll. Das wäre jedoch ein Missbrauch der Datenschutzgrundverordnung, weil es dann den Abmahnern nicht um die Regulierung und Säuberung des Internets geht, sondern darum, möglichst viele Personen abzumahnen und abzukassieren. Unsere Anfrage blieb von beiden unbeantwortet, obwohl ich die Herren auf die Brisanz hingewiesen hatte, insbesondere weil in fast identischen Fällen in Österreich jeweils Strafanzeige gegen die Protagonisten gestellt wurde.

Wir haben uns die Frage gestellt, ob das hier wirklich echte oder nur vorgetäuschte Abmahnungen sind und haben diese Fragen nun an den Abmahnanwalt und seinen Mandanten weitergegeben. Diese müssen sich nun bis zum 29.09.2022 erklären.

 

Angeschrieben haben wir die Gegenseite wegen folgender Fragen:

 

„1.

Mahnen Sie über Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard bundesweit Webseitenbetreiber ab, mit denen Sie zuvor nicht in Geschäftsverbindung standen?

 

2.

Wie viele Mitglieder hat die Interessengruppe Datenschutz?

 

3.

Haben Sie den Vorsitz der IG Datenschutz?

 

4.

Wie ist die Interessengemeinschaft organisiert? Als e.V.? Als GbR? Als Einzelfirma?

 

5.

Wir benötigen Auskunft darüber, wer alles Mitglied der IG Datenschutz ist. Können Sie uns eine Namensliste übermitteln?

 

6.

Wann wurde die Interessengruppe Datenschutz gegründet?

Zwischenzeitlich werden Stimmen laut, dass die Abmahnungen sich angeblich von selbst in Luft auflösen würden, weil Google in der aktuellen Datenschutzerklärung zu den Fonts mitteilt, dass die IP nicht protokolliert wird. Rechtlich dürfte das aber nichts ändern, weil der Seitennutzer nicht weiß, dass seine IP nach extern übermittelt wird. Dass sie dort nicht protokolliert wird, ist ein netter Hinweis und möglicherweise dem DSGVO geschuldet, ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Daten erst einmal weitergeleitet werden. Der Punkt ist wohl eher zu betrachten unter dem Aspekt, ob die Datenweiterleitung sich schadhaft auswirkt oder nicht.

Da der Anwalt immer den sicheren Weg geht, sollte die Remote-Verbindung vorsichtshalber gekappt werden.

Wir vertreten derzeit mehrere Firmen und Unternehmer, die wegen angeblicher Datenschutzverstöße von Berliner Abmahnanwälten abgemahnt werden.

 

Viele Seitenbetreiber nutzen auf ihrer Homepage Google Fonts, manche ohne es zu wissen.

Das Problem dabei ist, dass die verwendete Schriftart bei jedem Aufruf der Webseite von einem externen Google-Server hochgeladen wird, der dann erkennt und speichert, von welcher IP-Adresse (Besucher der jeweiligen Homepage) die Seite aufgerufen wird.

 

Das Landgericht München hat in einer Entscheidung von Januar 2022 geurteilt, dass diese Einbindung von Google Fonts über externe Server einen Verstoß gegen das Recht auf die informelle Selbstbestimmung des Besuchers darstellt. Das Urteil das im Anschluss im Wortlaut beigefügt ist, hat nun diverse Abmahnanwälte auf den Plan gerufen.