Alle drei Namen machen derzeit mit Massenabmahnungen von sich reden. Angeblich fühlt sich ein Herr Wang Yu (von dem weder die Adresse, Wohnort oder sonst etwas bekannt ist) von Webseitenbetreibern in Deutschland in seinen Rechten verletzt, weil die angeschriebenen Adressaten angeblich sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Google Fonts. Vertreten wird Herr Wang Yu von, ja von wem eigentlich? Unterschrieben werden die Abmahnschreiben von einem Nikolaos Kairis Dikigoros aus 40667 Meerbusch. Auf dem Briefpapier ist eine Justitia abgedruckt und es wird im Briefbogen verwendet „RAAG-Kanzlei“. Ein Anwalt in Deutschland ist es jedenfalls nicht. Die Gesellschaft wurde 2020 unter der Bezeichnung ARAG-Inkasso GmbH gegründet und noch imgleichen Jahr in RAAG-Kanzlei umbenannt. Möglicherweise handelt es sich um einen im Ausland zugelassenen Rechtsanwalt, der hier Inkasso-Tätigkeiten durchführt.

 

All das gilt es herauszufinden.

 

Deshalb fragen wir an, ob jemand Hintergrundinformationen zu der Firmenkonstruktion oder zu der Tätigkeit oder zu den Personen selbst hat?

 

Wir sind für jeden Hinweis, am besten über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankbar.

Günther Wismach wohnt nach eigenen Angaben in Leipzig, im Sporergäßchen 4. Von dort aus mahnt er bundesweit die Betreiber von Internetseiten ab, weil sie angeblich auf ihren Seiten „nachladbare Schriften“ von Google Fonts verwenden würden und bei Aufruf der Seite die IP-Daten des Besuchers in die USA übermittelt und dort gespeichert werden. Stimmt nicht, sagt Google Fonts, ist aber in vielen Fällen von vornherein nicht zutreffend.

 

Günther Wismach verlangt in jedem Einzelfall von den Empfängern seiner Schreiben einen Schadensersatz in Höhe von € 300,00 pauschal. Wir denken, dass es sich hierbei um unzulässige Massenabmahnungen handelt und dass das möglicherweise sogar als gewerbsmäßige Erpressung strafbar sein könnte. Im Fall Günther Wismach haben wir noch keine Strafanzeige erstattet, recherchieren aber.

Die neuste Abmahnwelle in Deutschland erweckt den Anschein, dass die Initiatoren (Rechtsanwalt Kilian Lenard und Samir Martin Ismail) schnelles Geld machen wollen.

 

Wir hatten bei den beiden Herren angefragt, wie seriös ihre Abmahnungen sind. Antwort: keine. Äußere Umstände: bedenklich. Namens und mit Auftrag eines Mandanten haben wir daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

 

Das dortige Aktenzeichen lautet:

 

272 Js 5915/22

 

bei der

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin.

 

Unsere Strafanzeige haben sich schon eine Reihe Geschädigte angeschlossen.

Die Strafverfolgungsbehörden versagen, wenn es darum geht, sich um das Wohl der Tiere zu kümmern. Denn strafbar macht sich nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG), wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet. Strafbar ist nach § 17 Nr. 2 TierSchG auch, wer Tiere aus Rohheit oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden bereitet. Beispiele hierfür sind, wenn ohne Betäubung geschlachtet wird, das Tier mit Seilwinde an den Beinen gefesselt und für den Transport gezerrt wird oder auch die Tiere im engsten Raum gehalten werden.

 

Erschreckende Statistik für die Strafverfolgung ist folgende: Im Jahr 2020 sind 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, jedoch nur 95 % mit einer Geldstrafe.

 

Dies liegt daran, dass entsprechende strenge Kontrollen nicht durchgeführt werden oder nicht eingestellt werden. Es wird nur alle 17 Jahre die Routinekontrolle durchgeführt, wonach sich der Tierhalter durch eine vorzeitige Ankündigung entsprechend vorbereiten kann und sich sogar aussuchen kann, durch wen die Routinekontrolle durchgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft verfolgt angezeigte Tierquälereien ebenso wenig, da diese der Auffassung ist, dass der Tatbestand des § 17 TierSchG nicht erfüllt wird.

 

Nun stellt sich die Frage, wieso es eine Norm gibt, die als solche kaum geprüft wird. Inwiefern müsste dann eine Gesetzesanpassung vorgenommen werden, wonach es bei den Kontrollen der Tierhaltung zu Sanktionen kommt?

Wer steckt hinter den aufdringlichen Werbeaktionen der Blitzerschutz-4-you.com?

 

Im Impressum wird eine brasilianische Adresse bzw. Firma angegeben. Das ist offensichtlicher Quatsch. Wahrscheinlich steckt eine Person in der Schweiz dahinter. Die Faxnummer 0041 44 580 66 52 lässt auf den Großraum Zürich schließen. Im Interesse einiger Mandanten würden wir gerne einmal mit dem Firmeninhaber sprechen.