Wer strafrechtlich oder behördlich auffällig wird, kann sich über die konkrete Problematik Folgeprobleme in anderen Lebensbereichen einhandeln, an die man anfangs gar nicht denkt. Bekannt ist, dass Alkohol- und Drogenkonsum zum Führerscheinentzug führen kann. Aber auch Drogenbesitz ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Unzuverlässigkeit annimmt und spätestens nach Abschluss der Ermittlungen einen Führerschein einzieht oder die Wiedererteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.

 

Aber das ist noch nicht alles:

Der mitangeklagte Ingenieur im AUDI-Strafprozess wegen Diesel-Manipulation hat auch bei der weiteren Anhörung seine ehemaligen „Chefs“ Rupert Stadler und Wolfgang Hatz schwer belastet. Wie schon in der letzten Woche bekräftigte Giovanni Pamio, dass die Manipulation der Diesel-Fahrzeuge von oben herab delegiert wurde. Die Führungsriege suchte ganz bewusst nach „intelligenten Lösungen“, um Abgastests zu bestehen und Harnstoff einzusparen. Pamio sagte mit Blick auf die damalige Werbekampagne: „Wir sind nicht die Sauberen (Clean Diesel), sondern die Schmutzigen“.

 

Rupert Stadler soll zwar die Diesel-Motoren nicht selbst manipuliert haben, aber in Kenntnis der Manipulation den Verkauf weiterlaufen lassen. In der Nachbetrachtung muss man sagen: Totalversagen auf Führungsebene, insbesondere vom „schmutzigen Rupert“.

Wie die Tagesschau und der NDR berichtet, kam es jüngst zu einem Treffen der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Braunschweig, um den „Fahrplan“ für den VW-Betrugsprozess (Hauptrolle: Martin Winterkorn) zu besprechen. Der Prozess soll Ende Februar/Anfang März 2021 in der Stadthalle Braunschweig beginnen.

 

Zu diesem Termin soll der Verteidiger des Ex-Konzernchefs Winterkorn zwei Atteste vorgelegt haben, dass es um die Gesundheit seines Mandanten nicht gut bestellt ist. Offensichtlich soll damit zunächst erreicht werden, dass Verhandlungstage bei Gericht aufgrund des Gesundheitszustandes von Winterkorn nur verkürzt stattfinden können, was dann den Prozess auf jeden Fall in die Länge zieht.

In dem Strafverfahren gegen Rupert Stadler und Konsorten kamen gestern erstmals die Angeklagten zu Wort. Der Mitangeklagte Ingenieur und Motorenentwickler bei Audi, Giovanni Pamio hat den ehemaligen Audi-Boss Rupert Stadler und den früheren Technikvorstand (bei Porsche) Wolfgang Hatz schwer belastet. Er gab in einer Verlautbarung, die von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Lechner vorgetragen wurde, an: „Alle wussten Bescheid im Audi - Konzern als Ingenieur habe er gar keine Entscheidungskompetenz gehabt, das hatten die Vorstände. Der Verteidiger gab konkret an: „Kein Ingenieur entscheidet darüber auf eigene Faust. Das war eine strategische Entscheidung.“

Das Verwaltungsgericht ist nicht das Landgericht. Während die Bild-Zeitung bei BILD für ihre Berichterstattung über Christoph Metzelder noch mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Köln gestoppt wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Pressemitteilung unter Namensnennung und Detailinformationen nicht beanstandet. Zum Teil liegt dies vielleicht auch daran, dass die Gerichte bei leidlicher Verdachtsberichterstattung sehr sensibel sind. Die Anklageerhebung selbst ist dagegen ein Faktum, bei dem auch Namen und Detailinformationen zur Anklage genannt werden dürfen. Für die Betroffenen, hier Hr. Christoph Metzelder, ist dies besonders unangenehm, wenn es um jugendpornographische Schriften/Bilder geht.

 

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass bei einer mit Beweisen unterfütterten Verfehlung durchaus „Ross und Reiter“ genannt werden dürfen. Das wäre bei der Masse von unbekannten Straftätern oftmals hilfreich und in der Sache disziplinierend, wenn nicht nur über Justin M. oder Ludmilla P. berichtet wird.

 

Wenn früher im Dorf etwas passiert war, wusste jeder Bescheid, um wen es sich handelt. Jetzt sind wir ein globales Dorf; und deshalb sollen die Täter vor Identifizierung geschützt werden?