Die BILD berichtet am Samstag, 21.03.2020:

In Nigeria gibt es erste Vergiftungen durch das von US-Präsident Donald Trump (73) gelobte Malaria-Mittel im Kampf gegen das Coronavirus. Die Behörden in der Millionenmetropole Lagos berichten über erste Fälle von Chloroquin-Vergiftungen. Schon bevor Trump das Medikament für die Behandlung von Patienten angepriesen hatte, war es in Online-Netzwerken als „Heilmittel“ gegen das Virus bezeichnet worden und in einigen Vierteln der Stadt ausverkauft gewesen. Doch seit Trumps Pressekonferenz am Donnerstag sollen die Menschen vor allen Apotheken Schlange stehen!

Es ist auch hier ist wieder zu überlegen, ob  die Geschädigten in den USA und Nigeria Strafanzeige gegen Donald Trump stellen, weil er einfach gefährliche Fake-News verbreitet, ohne eine medizinische Ausbildung zu besitzen. Er ist kein Arzt und darf deshalb keine medizinischen Empfehlungen zur Einnahme bestimmter Medikamente aussprechen. In Deutschland ist eine solcher Verstoß gegen § 3 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) strafbar.

Fler ist ein in der Jugendszene bekannter 'Künstler' mit ausgedehnten Macho-Allüren, einem schlecht sitzendem Sakko, unvorteilhafter Frisur und einer leicht debilen Betonung auf Umlauten. Seine musikalische Darbietung bezeichnet Fler als Rap. Richtig bekannt wurde er für seine aktuellen Hetz- und Gewaltaktionen vornehmlich gegen Frauen wie auch gegen Männer. Nach den letzten Gewaltaktionen gegen einen RTL-Fernsehteam, erging zwar zunächst ein Haftbefehl, der Richter ließ ihn danach aber wieder laufen. Der Richter hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht.

Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen aus Konstanz haben im Nachgang zu dem Übernahmeversuch des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und seines Vizepräsidenten Michael Richard Pence bezüglich der Firma CureVac AG aus Deutschland Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht. Donald Trump wollte das Unternehmen mit einem Lockangebot von angeblich 1 Mrd. Euro nach Amerika locken, um die Entwicklung eines Medikaments gegen Corona exklusiv für sein Land zu sichern.

 

Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen sehen in diesem Versuch eine klassische Korruptionshandlung eines Staatspräsidenten. Es besteht der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit im Sinne von § 299 StGB. Die Rechtsanwaltskanzlei ist der Auffassung, dass es nicht angehen kann, dass ein Staatschef in solch virulenten Zeiten (1) „America first“ so ekelhaft durchzieht und (2) und das dann noch so blöd und offensichtlich macht. Beides gehört bestraft.

Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:

Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.