Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat gegen eine Frau einen Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, weil diese anlässlich einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten bewusst und absichtlich angehustet hat. Die Frau hat eine Geldstrafe in Höhe von 1.440,00 € erhalten.

 

Anlass der Überprüfung war die Nichteinhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschutzgesetz am Frankfurter Mainufer. Der „angehustete“ Polizist wurde von der Frau auch von Speichelpartikeln getroffen. In Pandemiezeiten ist ein solches Anhusten ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

 

[Quelle: AG Frankfurt erlässt Strafbefehl, in : Legal Tribune Online, 14.05.2021]