So hieß früher ein Kinderspiel. Statistisch bereitet das Spiel noch heute auf das reale Leben vor. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes versucht in Deutschland im Durchschnitt fast jeden Tag ein Mann, seine Frau oder Ex-Partnerin umzubringen. 2018 wurden bundesweit 123 Frauen von ihren Lebensgefährten oder Ex-Männern getötet, hinzu kamen 208 Mord- beziehungsweise Totschlagversuche in Partnerschaften.

In Deutschland gilt bis heute das Verbot der Doppelbestrafung. Man darf über einen Sachverhalt nicht zwei Mal urteilen. Das war schon römischer Rechtsgrundsatz, bekannt unter der Formulierung ne bis in indem (nicht zwei Mal in der gleichen Sache).

Wird ein Verdächtiger freigesprochen, bleibt er freigesprochen.

Der Bundestag hat Anfang November ein Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet. Inhaltlich geht es um die Erweiterung bei DNA-Analysen auf mehr Treffer-Merkmale, eine zügigere Hauptverhandlung und jetzt auch Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen.

Ursprünglich wollte ihm der Freistaat Bayern, der die Fehlurteile zu verantworten hat, lediglich € 25,00 pro Tag zahlen, insgesamt also € 70.000,00. Mollath ließ sich dies nicht gefallen, letztlich hat der psychiatrische Maßregelvollzug an einer gesunden Person dessen Leben verpfuscht und ruiniert.

So sieht es jedenfalls Benjamin Schreiber, der 1997 in den USA (Iowa) wegen Mordes mittels Axt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung verurteilt worden war. Schreiber erlitt 2015 als Häftling eine Blutvergiftung mit Organversagen. Zuvor hatte er noch eine Patientenverfügung erstellt, in der er klar regelte, dass er nicht wiederbelebt werden will. Allenfalls Schmerzmittel seien ihm zu verabreichen. Als Schreiber im Sterben lag, entschieden sich die Ärzte trotzdem zu einer Wiederbelebung, und das gleich fünf Mal. Laut des Gefängnisarztes war Schreiber auch für einige Minuten klinisch tot.

 

Nachdem Benjamin Schreiber ins Leben „zurückgeholt“ wurde, verlangte er nunmehr seine Freilassung, weil er die Strafe bis an sein natürliches Lebensende abgesessen habe.