Das Teslaproblem ist ein Imageproblem ist ein Elon-Musk-Problem: was tun?
Die Situation bei Tesla ist angespannt. Die Fahrzeuge erleiden schon dadurch einen Wertverlust, weil es sich um einen Tesla handelt. Kann man Elon Musk für diese Imagetalfahrt verantwortlich machen und die Rücknahme des Tesla verlangen?
Stand heute; nein - Er haftet persönlich nicht für Markt- oder Imageverluste von Tesla-Produkten, solange kein eigenes Fehlverhalten gegenüber dem Käufer persönlich vorliegt, selbst wenn seine öffentlichen Auftritte das Image von Tesla beeinflussen.
Ein Imageverlust oder Wertminderung aufgrund von schlechten Nachrichten oder kontroversen Handlungen von Unternehmensverantwortlichen ist kein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB. Wertverluste durch Imageprobleme sind Teil des allgemeinen Marktrisikos, das der Käufer trägt.
Wenn das E-Auto vom Blitz getroffen wird
Grundsätzlich spielt es für die Funktionsfähigkeit eines Elektro-Autos keine Rolle, ob es draußen regnet oder nicht. Daher können Sie Ihr Elektro-Auto auch bei starkem Regen bzw. bei einem Gewitter in Betrieb nehmen. Das Elektro‑Auto ist kein größerer Blitzmagnet als ein „normaler“ Benziner oder Diesel. Wie in allen geschlossenen Autos schützt Sie der faradaysche Käfig auch im Elektro-Auto vor einem Blitz. Durch die geschlossene Konstruktion der Autos entsteht nur an der Oberfläche Spannung, die dann gleichmäßig über die Außenfläche in den Boden abgeleitet wird. Es gibt Schutzsicherungen, die im unwahrscheinlichen Fall eines Blitzeinschlags eine Beschädigung des Autos oder seiner Batterie verhindern. Trotzdem kann bei jedem Auto ein Blitzschlag die Bordelektronik in Mitleidenschaft ziehen. Kommt es aber zu einem Blitzschaden, ist der Hersteller hierfür haftbar. Das Dumme ist: es kommt vor.
Tesla-Fahrer fragen sich: Hat Tesla die Kilometerzähler ihrer Fahrzeuge manipuliert?
Der US-Elektroautobauer Tesla muss sich seit Donnerstag in den USA wegen der angeblichen Manipulation seiner Kilometerzähler vor Gericht verantworten. In der Klage heißt es, Tesla habe die Kilometerzähler der ausgelieferten Elektrofahrzeuge so manipuliert, dass sie mehr gefahrene Kilometer als tatsächlich angefallen anzeigen, um schneller aus der Garantie zu fallen und nicht für kostenfreie Reparaturen aufkommen muss.
Sollte der Vorwurf stimmen und auf Europa übertragbar sein, ginge es um die Frage einer möglichen Odometer(Kilometerzähler)‑Manipulation (§ 22b StGB). Dann haben Käufer Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz. Damit keine Verjährung eintreten kann, sollten Tesla-Eigentümer diesen Umstand bei ihrem Fahrzeug schnellstmöglich überprüfen lassen.
Was ist jetzt zu tun? Wir helfen gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 07531/5956-14.
Kommt nach dem Dieselskandal jetzt der Elektrobetrug bei Tesla?
Tesla steht wegen angeblichen betrügerischen Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Reichweitenangaben und Kilometerzählerwerten, unter Beschuss. Einige Klagen werfen Tesla vor, die Kilometerzählerwerte zu manipulieren, um die Garantie schneller ablaufen zu lassen und so Reparaturkosten zu sparen. Zudem gibt es Vorwürfe, dass Tesla die Reichweiten von Elektrofahrzeugen übertrieben angibt, um den Verkauf zu fördern.
Wenn das stimmt, können möglicherweise Millionen Tesla-Fahrer ihren Tesla-Kauf rückabwickeln, ähnlich wie das im Dieselskandal bei Dieselfahrzeugen schon der Fall war. Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge konnten in der Vergangenheit nach einer bestimmten Formel gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer an den Hersteller zurückgegeben werden. Vorliegend wäre es allerdings Sache des Herstellers nachzuweisen, wie viele Kilometer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat. War das Fahrzeug mit Abverkauf softwaretechnisch hinsichtlich der Kilometer-Laufleistung manipuliert, läge wohl auch nach deutschem Recht Betrug vor.
Wer einen Tesla fährt, sollte (1.) unverzüglich prüfen, ob die gefahrenen Kilometer den tatsächlichen Entfernungen entsprechen und einen Kilometer-Test machen und (2.) diesen Mangel gegenüber Tesla schriftlich und rechtswirksam anzeigen, um später keine Rechtsnachteile zu erleiden. Bestätigt sich der Verdacht, wäre zu überlegen, ob man das Fahrzeug rückabwickeln und/oder Schadensersatz fordert.
Reichweitenbetrug bei Elektrofahrzeugen
Unabhängig davon, ob es sich um einen Fall von bloß unzutreffenden Angaben oder um einen vorsätzlichen Betrug handelt, kann der Käufer – gestützt auf Gewährleistungsrechte, Garantieansprüche und gegebenenfalls deliktische Ansprüche – Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz fordern. Entscheidend ist stets, dass der Käufer beweisen kann, dass die tatsächliche Reichweite oder Akkukapazität erheblich von den beworbenen Werten abweicht und er sich auf diese Angaben verlassen hat.
Diese rechtlichen Möglichkeiten beruhen auf dem Grundsatz, dass Verbraucher sich auf die Angaben des Herstellers verlassen dürfen – ganz ähnlich wie die in der Rechtsprechung bei Verbrennerfahrzeugen etablierten 10%-Grenzen. Ein detailliertes Gutachten (zum Beispiel durch unabhängige Prüfstellen wie den ADAC) kann dabei helfen, den festgestellten Mangel zu belegen. Wir unterstützen Sie. Sie können uns kontaktieren unter 07531/5956-14 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.