Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist
Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:
Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.
Kann ein Tempolimit flächendeckend eingeführt werden? Ist das überhaupt zulässig?
Ein generelles Tempolimit kann nach geltendem Recht nicht flächendeckend eingeführt werden. Ein solches würde eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
Nach aktuellem Recht sind für den Erlass von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen die Landesverkehrsbehörden zuständig. Sie dürfen nur punktuelle Tempolimits, für die es bestimmte Gründe geben muss, für Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen anordnen.
Rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen können die Länder nur auf der Grundlage von § 45 StVO anordnen. Dafür muss eine über die „normale“ Gefährlichkeit des Fahrens mit hoher Geschwindigkeit bzw. des Straßentyps „Autobahn“ hinausgehende besondere Gefährlichkeit bestimmter Autobahnstellen oder -strecken vorliegen. Landesweit- und vor allem bundesweit angeordnete Tempolimits sind daher in aller Regel ausgeschlossen.
Würde ein Tempolimit zu einer relevanten CO₂ -Einsparung führen?
Das Umweltbundesamt hat im Januar 2023 eine Studie zur Frage, ob ein Tempolimit zu einer relevanten CO₂-Einsparung führen würde, veröffentlicht. Nach dieser würde ein Tempolimit deutlich mehr, nämlich dreimal so viel, CO₂ einsparen als gedacht. Im Gegensatz dazu seien nach einer vorherigen Studie aus dem Jahr 2020, die ebenfalls vom Umweltbundesamt in Auftrag gegeben worden war, die Einsparungen so gering, dass sie irrelevant seien. Da die Studien innerhalb weniger Jahre zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, muss sich eine der beiden Studien grob um den Faktor drei verrechnet haben.
Die Berechnungen beruhen im Wesentlichen auf der auf deutschen Straßen tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, doch nicht jeder hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen oder nutzt die Höchstgrenze aus. Um die tatsächliche Geschwindigkeit zu ermitteln, griffen die Forscher der Untersuchung aus 2023 auf Daten des Navigationsdienstleisters TomTom zurück.
Autobauer bespitzeln Autofahrer (update)
Wir kennen es von Alexa, Fernsehgeräten und Babyphonen. Alle speichern Daten ihrer Nutzer. Je mehr Elektrik im Spiel ist, desto mehr Daten werden gespeichert. Schon seit Jahren speichern moderne Autos die GPS-Position (nebst Uhrzeit), Bremsverhalten, ob der Blinker regelmäßig gesetzt wird, wie sich der Fahrer im Verkehr sonst verhält, wann welche Warnlampe aufgeleuchtet hat oder ob telefoniert wurde. All das kann in der Werkstatt heute ohne Probleme ausgelesen werden. Und das wird es auch. Für den Fahrer kann es sehr brenzlig werden, wenn solche Daten nach einem Unfall erhoben werden.
„Ich bremse auch für Tiere“ kann im Ernstfall teuer werden
Die Haufe Online Redaktion berichtete am 11.01.2023 unter der Rubrik „Verkehrsrecht“ von einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen. In dem entschiedenen Fall kam es bei einer Vollbremsung einer Autofahrerin zu Gunsten eines Fuchses zu einem Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass die „Fuchsbremserin“ sich mindestens ein Drittel Eigenverschulden anrechnen lassen müsse, wenn nicht noch mehr.