Buffett empfiehlt, das Testament nicht geheim zu halten, sondern es offen mit den erwachsenen Kindern zu besprechen – und zwar noch vor der Unterzeichnung. Dadurch sollen spätere Fragen wie „Warum hast du das so entschieden?“ vermieden und familiäre Konflikte reduziert werden. Er hebt hervor, dass es hilfreich ist, die Gründe hinter den Entscheidungen zu erläutern, da dies zu einer besseren Akzeptanz und sogar zu konstruktivem Feedback führen kann.

Zudem rät Buffett, sich frühzeitig mit testamentarischen Fragen zu befassen und das Testament regelmäßig zu überprüfen, um auch zukünftige Generationen berücksichtigen zu können. Er betont auch, dass klare und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse (etwa bei größeren Vermögensverteilungen) dazu beitragen können, Streitigkeiten zu vermeiden.

Noch ist der Asteroid YR4 etwa 43 Millionen km von uns entfernt. Wird er am 22.12.2032 die Erde treffen? Seine Einschlagwahrscheinlichkeit hat sich nach neuen Berechnungen von ursprünglich1,2 auf 2,3 Prozent verdoppelt und kann sich weiter erhöhen. Ängstliche sollten vor dem 22.12.2023 ein Testament machen. Alle anderen am besten schon vorher. Die Wahrscheinlichkeit aus einem anderen Grund auch plötzlich zu sterben, ist möglicherweise größer als 2,3 Prozent.

 

Wir beraten bei der Testamentsgestaltung: 07531/59560 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ein praktisches Problem ist die richtige Aufbewahrung eines Testaments oder eines Erbvertrags, damit der Wille des Erblassers nach seinem Tod auch umgesetzt werden kann. Die folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Verwahrungsmöglichkeiten bei Testament und Erbvertrag auf. Aufbewahrung eines Testaments:

Einfach warten bis man stirbt, kann für die Erben später zu einem ernsthaften Problem werden. Der Immobilien-Boom der letzten Jahre sowie die Änderung der Steuerrechtsprechung haben dazu geführt, dass der Steuerfreibetrag heute schneller erreicht wird als noch vor wenigen Jahren. Die Folge: Der Erbe muss Steuern zahlen, selbst wenn er die Immobilie behält.

 

Hat eine Immobilie beispielsweise einen Wert von mindestens € 600.000, hat das einzige Kind einen Steuerfreibetrag von € 400.000. Damit sind € 200.000 steuerpflichtig. Das hat schnell eine Steuerpflicht für € 24.000 zur Folge.

 

Um so etwas zu verhindern, gibt es zu Lebzeiten taugliche Schenkungsmodelle, wie beispielsweise die vorzeitige Übertragung einer Immobilie mit gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchrechts.

 

Nicht immer sind Nachkommen auch Erben. Sollte der Erblasser alle oder einen Nachkommen enterbt haben, so steht diesen Personen wenigstens der gesetzliche Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wann muss dieser Anspruch aber gegen wen geltend gemacht werden? Wann verjähren solche Ansprüche? Allgemein gilt: binnen 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Enterbung (beispielsweise Testamentseröffnung) und „Wegschenkung“.