Die Pleite der DEGAG zeigt es wieder einmal ganz deutlich: Nicht nur die Emittenten von Genussrechten, sondern auch deren Vermittler handeln oft unseriös. Viele Kapitalvermittler locken Anleger mit unrealistischen Renditeversprechen und verschleiern gezielt die mit Genussrechten verbundenen Risiken. Durch mangelnde oder irreführende Aufklärung setzen sie Investoren einem erheblichen Verlustrisiko aus. Hinzu kommt, dass einige Vermittler Provisionen für den Verkauf dieser Produkte kassieren, ohne das tatsächliche Wohl der Anleger im Blick zu haben. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen in die Finanzbranche und fördern spekulative, oft undurchsichtige Anlageprodukte, die letztlich nur den Vermittlern selbst zugutekommen.

 

Wir gehen gegen die Verantwortlichen vor: 07531/59560 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schauen Sie bei so etwas genau hin! Oftmals versuchen hier Vermittler von sich abzulenken und gründen selbst oder über eine vertraute Kanzlei eine Interessengemeinschaft gegen die DEGAG.  Das dient möglicherweise vor allem dazu, von seinen eigenen Fehlern abzulenken. Nicht selten ist der Initiator eine solch hurtig gergündeten Interessengemeinschaft ein "Judas". Warum bilden Vermittler gerade jetzt eine Interessengemeinschaft zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Verantwortlichen der DEGAG? Der jetzt gespielten Empörung hätte eine sorgfältiger Überprüfung des Produktes DEGAG im Vorfeld vorausgehen sollen. Kein seriöser Anlageberater oder -vermittler hätte diese Genussrechte jemals angeboten. Risikohinweis hin oder her, solche Vermittlungen sind fahrlässige Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug. Geschädigte sollten sich auch an die Vermittler halten.

Anbieter von Kapitalanlagen oder Beteiligungen haften strafrechtlich dann, wenn sie durch vorsätzliche (oder in seltenen Fällen grob fahrlässige) Handlungen, wie etwa Täuschung, Veruntreuung oder Marktmanipulation, ihre gesetzlichen Pflichten verletzen und dadurch Anleger schädigen. Es reicht nicht aus, dass eine Anlage wirtschaftlich riskant oder erfolglos ist – es muss ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegen, das die Verletzung von Treue- oder Sorgfaltspflichten begründet.

Bei Kapitalanlagen gibt es verschiedene Risiken, die sich je nach Anlageform unterschiedlich auswirken können. Zu den wichtigsten Risiken zählen:

  1. Marktrisiko

    • Schwankungen am Markt: Der Gesamtmarkt oder einzelne Wertpapiere (z. B. Aktien) können durch wirtschaftliche, politische oder globale Ereignisse erheblich schwanken.
    • Systematisches Risiko: Dieses Risiko betrifft den gesamten Markt und kann durch Diversifikation allein nicht vollständig eliminiert werden.
  2. Kreditrisiko

    • Ausfallrisiko: Besonders bei Anleihen besteht das Risiko, dass der Schuldner (Emittent) seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann.
    • Bonitätsveränderungen: Eine Verschlechterung der Bonität kann zu Kursverlusten führen, auch wenn es nicht zu einem tatsächlichen Zahlungsausfall kommt.

Tausendfach haben Anleger in die DEGAG investiert. Es sollen in der Summe mehr als 280 Millionen Euro sein. Dafür erhielten die Anleger Genussrechte, die mit Insolvenz der Gesellschaften plötzlich nichts mehr wert sind. Es droht ein Totalverlust der Investition. Darum sollten Anleger jetzt schnell handeln. Zumindest sollten Sie Ihre Möglichkeiten durch Fachmann überprüfen lassen. Die Anmeldung zu Insolvenztabelle wird wenig bringen, da die Inhabe von Genussrechten der DEGAG imj Insolvenzverfahren sich ganz hinten anstellen müssen und daher voraussichtlich leer ausgehen. Möglicherweise stehen den Anlegern aber Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler zu, die die Kapitalanlage angeboten haben oder gegen die Verantwortlichen in der DEGAG, weil diese Misswirtschaft betrieben haben, weswegen sie auch Anlegern gegenüber verantwortlich sein können.

 Diese beteiligten Personen haben in der Regel nur Vermögen zur Befriedigung von einigen wenigen Anlegern. Deshalb geht hier das „Windhundprinzip“: wer zuerst Ansprüche durchsetzt, bekommt womöglich noch etwas.