Seit der Erweiterung des § 362 Abs. 1 StPO im Jahr 2021 war die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten in gewissen Fällen möglich. Die Vorschrift erlaubte es das Verfahren nach rechtskräftigem Urteil wieder aufzunehmen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches), Völkermordes (§ 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechens gegen eine Person (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 des Völkerstrafgesetzbuches) verurteilt wird. Diese umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 31.10.2023 für verfassungswidrig erklärt.

Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 94/2023 vom 31. Oktober 2023

Urteil vom 31. Oktober 2023
2 BvR 900/22

 

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist. Die angegriffenen, auf § 362 Nr. 5 StPO beruhenden Beschlüsse des Landgerichts Verden und des Oberlandesgerichts Celle werden aufgehoben; die Sache wird an das Landgericht zurückverwiesen.

Wir sind vom Strom abhängig. Doch was passiert genau bei einem Stromausfall? Die Trinkwasserversorgung würde zusammenbrechen, wir hätten kein Licht, kein Telefon, keine Heizung, man könnte nicht mehr auf die Toilette, Züge und Straßenbahnen würden nicht mehr fahren können.

Die Schäden durch einen Stromausfall seien laut Bevölkerungsschützer höher als eine erneute Pandemie oder Regenfluten. Die lebensnotwendige Versorgung von Gütern und Dienstleistungen wäre nicht mehr sicherzustellen.

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Die Person auf dem Foto könnte der gesuchte Mann sein.

Das Recht der Gegendarstellung ist in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer gesetzlich normiert und richtet sich allem gegen Presseerzeugnisse (Tageszeiten, Wochenzeitungen). Der Gegendarstellungsanspruch kann sich aber auch gegen bestimmte Veröffentlichungen im Netz richten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind im Wesentlichen gleich. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: