Magdeburg-Opfer können gegen den Staat vorgehen
In einem aktuellen Artikel zeichnet die Tageszeitung Welt die Folgen für die Opfer des Anschlages von Magdeburg auf.
Da die Tat nicht als Terrorangriff eingestuft sei, haben Angehörige keinen Anspruch auf Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten. Danach bekommen Angehörige, ihren Ehegatten, ein Elternteil oder ein Kind verloren haben 30.000 €, Geschwister eine Pauschale von 15.000 €. In dem Zusammenhang gibt es noch weitere Hilfen. Das sind aber auch Leistungen, die bei einem unvorhersehbaren Terroranschlag das Leid der Hinterbliebenen abfedern sollen. Wenn aber der Anschlag vorhersehbar war, wenn der Veranstalter mit Schuld trägt, dass es soweit kommen konnte, wenn dieser die Gefahrenlage erst so heraufbeschworen hat, wie sie sich gezeigt hat, dann geht es nicht um staatliche Milde, sondern um staatliche Haftung. Und das könnte hier der Fall sein.
Die Opfer des Magdeburger Weihnachtsmarktes sollten schnellstmöglich einen Vermögensarrest gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen bei Gericht beantragen
Die Opfer der Mord-Attacke von Magdeburg sollten nicht nur gegen die Verantwortlichen des Staates wegen gravierender Versäumnisse Schadensersatzansprüche erheben, sondern auch gegen den Täter selbst. Hier gilt zunächst das sogenannte „Windhund-Prinzip“: wer zuerst fragt, hat Anspruch auf dessen Vermögen. Deshalb sollten die Opfer so schnell als möglich bei Gericht einen Vermögensarrest gegen Taleb Al-Abdulmohnsen beantragen. Auch als ‚vermeintlicher‘ oder falscher Arzt hatte er wohl in den letzten Jahren ganz gut verdient und dürfte Vermögen besitzen.
Tiermedizin: Die fehlgeschlagene Kastration
Was passiert, wenn ein Haustier auf Wunsch des Eigentümers kastriert wird, die Kastration aber fehlschlägt? Wer haftet dann für die Folgen?
Zur Beantwortung dieser Frage muss die Ausführung der Kastration rechtlich eingeordnet werden. Es könnte sich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag handeln.
Beim Werkvertrag ist der konkrete Erfolg geschuldet, also die vollständige und wirksame Kastration. Beim Dienstvertrag ist die Behandlung an sich (Kastration) geschuldet.
Opferschutzrecht
Viele Opfer von Gewalttaten und anderen Straftaten verzichten – freiwillig oder unfreiwillig – auf die ihnen zustehende Schadensersatzansprüche. Es geht nicht nur darum, dass der oder die Täter im Nachhinein strafrechtlich belangt werden, es geht auch um Schadenswiedergutmachung und Rehabilitation des Opfers. Das umfasst nicht nur den finanziellen Schaden, sondern auch Genugtuung in Form von Schmerzensgeld und Sicherungsansprüche vor Wiederholungen.
Oftmals wird argumentiert: „Bei dem oder den Tätern ist doch nichts zu holen!“ Das stimmt in vielen Fällen nicht und: Warum soll man darauf verzichten?
Was viele nicht wissen: Schmerzensgeldanspruch bei sexuellem Missbrauch verjährt erst nach 30 Jahren
Missbrauchsopfer können Schmerzensgeld von ihren Peinigern bis zum Ablauf von 30 Jahren verlangen, selbst wenn die zugrunde liegende Straftat strafrechtlich bereits verjährt ist.
Gerade bei Opfern aus Kirchenkreisen oder anderen Institutionen, wo Schutzbefohlene missbraucht werden, werden solche Straftaten oftmals erst Jahrzehnte später aufgedeckt, wenn zu viele Verstoße ans Licht kommen oder geschundene Personen sich trauen die Täter und Schuldigen anzugehen.