Allianz-Chef Oliver Bäte plädiert dafür, dass der erste Krankheitstag nicht mehr vom Arbeitgeber finanziert wird. D den Ausfall muss der Arbeitnehmer dann selbst tragen. In den siebziger Jahren wurde der sogenannte Karenztag abgeschafft. In Schweden, Spanien und Griechenland gibt es ihn noch.

 

Was dafür spricht, ist so Bäte: „Arbeitgeber zahlen jährlich 77 Milliarden Euro Gehälter für kranke Mitarbeiter. Über die Krankenkassen kommen nochmals 19 Milliarden dazu. Das entspricht in etwa 6 Prozent der gesamten Sozialausgaben. Bei einer Reduktion auf den europäischen Durchschnitt könnte man 40 Milliarden Euro sparen.“ Die Sozialbeiträge in Deutschland laufen weiter aus dem Bruder und das bei einer immer älter werdenden Gesellschaft.

Teilzeit-Krankschreibung gibt es in Deutschland bislang nicht. Die einen sind vehement dafür, die anderen vehement dagegen. Ob es was bringt, weiß man nicht. Jedenfalls können dann Ärzte wegen kleineren „Wehwehchen“ nicht mehr so schnell komplett krankschreiben. Wenn man nicht weiß, wie sich die Einführung einer solchen Möglichkeit auswirkt, sollte man in Deutschland endlich mal über Gesetze mit Ablaufdatum nachdenken: bewährt sich eine Novellierung oder ein Gesetz nicht, läuft es nach einer „Probephase“ einfach wieder aus und alles ist beim Alten, sofern das Gesetz nicht verlängert oder dauerhaft umgesetzt wird. Ein solcher Ansatz würde auch helfen, nicht Bewährtes und Brauchbares einfacher wieder zu entfernen.

Eine Teilzeit-Krankschreibung ermöglicht es Arbeitnehmern, trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise zu arbeiten. Dieses Modell ist in Ländern wie Schweden etabliert, wo Ärzte den Grad der Arbeitsfähigkeit in Prozenten (z. B. 25 %, 50 % oder 75 %) festlegen. Dadurch können Beschäftigte ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren und dennoch beruflich aktiv bleiben. In Deutschland gibt es dies Form noch nicht. Sie wird aber diskutiert.

 

Vorteile einer Teilzeit-Krankschreibung:

Die Probezeit dient sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer, als Orientierungsphase. Ob das Betriebsklima, die neuen Kollegen und die Tätigkeitsbeschreibung sowie das Anforderungsprofil des Arbeitnehmers passen, wird hierbei wechselseitig getestet. Doch was gilt eigentlich während der Probezeit? Grundsätzlich ist eine solche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich zu vereinbaren. Diese sollte in dem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Gesetzlich zulässig ist eine Probezeit von maximal 6 Monaten. Eine kürzere Frist kann vereinbart werden. Dies ist nur im Einzelfall an ratsam, da dann nicht mehr so problemlos gekündigt werden kann. Während der Probezeit gilt auch das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Während der erste und zweite Weihnachtsfeiertag gesetzliche Feiertage sind und damit von Gesetzeswegen „Arbeitsfrei“, ist der Heiligabend grundsätzlich ein ganz normaler Arbeitstag. Viele Firmen geben diese Tage zusätzlich zum normalen Urlaub frei, es ist dann Usus im jeweiligen Unternehmen.

 

Nach vielen Tarifverträgen ist der 24. und 31. Dezember jeweils als halber Arbeitstag definiert, sofern der Tag nicht auf ein Wochenende fällt.