Im Führungszeugnis wird vermerkt, ob, wer und warum vorbestraft ist. Es gibt das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis gibt Auskunft, welche rechtskräftigen Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden im Bundeszentralregister erfasst sind. Das erweiterte Führungszeugnis gibt auch Auskunft über geringfügige, insbesondere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen. Entgegen landläufiger Meinung werden darüber hinaus auch Jugendstrafen oder freiheitsentziehende Maßregeln der Sicherung und Besserung von Jugendlichen im Erziehungsregister eingetragen, einer besonderen Abteilung des Bundeszentralregisters. Eintragungen dort werden erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht (wenn zwischenzeitlich nichts Neues angefallen ist).

 

Wenn Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten, haben Sie lediglich zwei Wochen Zeit, sich mit einem Einspruch gegen diesen zu wehren!

 

Sie sollten sich daher dringend beraten und helfen lassen bevor es zu spät ist, denn ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Zu diesen gehören unter anderem: Ein Eintrag im Bundeszentralregister, eine drohende Freiheitsstrafe auf Grund von ausbleibender Geldstrafenzahlung sowie die Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes.

Die Meldungen über falsche Todesanzeigen von Prominenten häufen sich. Immer wieder werden auf YouTube Videos veröffentlich, in denen Bilder der Prominenten mit Beileidsbekundungen versehen und mit trauriger Musk hinterlegt werden. Zu den Opfern dieser Masche gehören u.a. der Musikproduzent Ralph Siegel oder der „Rote Rosen“-Star Laura Preiss.

In der Regel werden diese Todesanzeigen von einem thailändischen YouTube-Kanal veröffentlicht. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, warum irgendjemand in Thailand Interesse daran hat, Falschmeldungen über den Tod deutscher Promis zu verbreiten. Die Antwort ist einfach: Geld. Vor den YouTube- Videos kann Werbung geschaltet werden, sodass die Betreiber des Kanals von dem Werbepartner für jeden „View“ bezahlt werden. Da Todesmeldungen von Prominenten allgemein im Interesse weiter Teile der Bevölkerung stehen, scheint dies ein ziemlich lukratives Geschäft zu sein. Die auf YouTube angezeigten Vorschaubilder enthalten die Todesnachricht und die Videos werden dann in der Hoffnung, Näheres über die Todesumstände zu erfahren, angeklickt.

Erste Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person wegen einer begangenen Straftat.

Untersuchungshaft kann nur ein Richter anordnen. Hierzu muss neben der ersten Voraussetzung auch ein konkreter Haftgrund vorliegen. Das kann sein Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei letzterem Haftgrund soll der Beschuldigte davon abgehalten werden, auf Beweismittel Einfluss zu nehmen. Das können auch Zeugen sein. Liegen sämtliche Beweise gesichert vor, besteht in der Regel keine Verdunkelungsgefahr mehr. Bei Schwerkriminalität (Mord, Totschlag usw.) müssen diese Haftgründe nicht extra gegeben sein.

Ein im Jahr 1993 begangenes Tötungsdelikt bleibt nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe für einen der daran mutmaßlich Beteiligten ohne strafrechtliche Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob gegen den damals 20 Jahre alten Angeschuldigten Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes, weil er im Oktober 1993 zusammen mit drei anderen das Tatopfer von Mannheim in ein zwischen Darmstadt und Frankfurt gelegenes Waldgebiet verschleppt, schwer misshandelt und zuletzt erschossen haben soll. Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, hat der 3. Strafsenat mit Beschluss vom 1.2.2017 bestätigt.

Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei, dass infolge des Zeitablaufs alle Tatvorwürfe außer Mord (§ 211 Strafgesetzbuch) verjährt sind. Die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens setzte deshalb die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen Mordes voraus, die der Senat aus mehreren Gründen nicht gesehen hat: