Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, mit der sie im Voraus festlegt, welchen medizinischen Maßnahmen sie im Falle ihrer Einwilligungsunfähigkeit zustimmt oder diese ablehnt. Rechtsgrundlage ist § 1901a BGB.

 

Definition:

Letztes Jahr traf mich eine Herz-OP. Sie kam: überraschend. Ich leitete zu diesem Zeitpunkt neben der Anwaltskanzlei drei Unternehmen. Ich hatte zum Glück vor der eigentlichen OP mit anschließender Reha eine Woche Zeit, um alles zu regeln. Jahrelang hatte ich anderen geraten: Besser rechtzeitig den Notfall planen. Jetzt traf es mich selbst: Ich musste in meine eigenen Unterlagen schauen. Das habe ich gemacht und individuell optimiert. Ich bin zwischenzeitlich über den Berg, die Kanzlei und die Unternehmen auch. Es hätte auch schiefgehen können.

 

Ich kann aus eigener Erfahrung nur jedem dringend anraten: rechtzeitig – nämlich jetzt - an später denken. Dabei ist die Ausgangsfrage immer die gleiche: was geschieht, wenn mir etwas passiert? Das kann auch die junge Generation treffen. Und wenn nichts passiert, kann man die persönliche Vorsorge von Zeit zu Zeit anpassen.

 

Zunächst sollte sich jeder erst einmal höchstpersönlich fragen:

Wer kümmert sich um mich, wenn wir etwas passiert?

Wer soll sich um mich kümmern, wenn mir etwas passiert?

Kann diese Person das? Will sie das überhaupt? Weiß sie davon?

Was kommt auf diese Personen konkret zu?

 

Habe ich einen Notfallkoffer, in dem alles Wichtige enthalten ist, wenn etwas passiert?

Was muss auf jeden Fall geregelt sein, wenn ich kurzfristig ausfalle, längerfristig oder dauerhaft?

Wer soll informiert werden? 

Wer kann und darf mich vertreten?

  

Hinterbliebenenrente ist wohl ein Thema, mit dem man sich weder gerne noch „freiwillig“ beschäftigt. Dies hat häufig zur Folge, dass bei Eintritt eines Todesfalls neben der Trauer auch noch finanzielle Engpässe zu überwinden sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Unterscheidung von kleiner und großer Witwenrente ist damit unumgänglich.

 

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens seit einem Jahr besteht und der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen.

Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten hätten vermieden werden können.

Immer mehr ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg als Voll- oder zumindest als Teilzeitkraft weiterzuarbeiten. Sei es, weil die Rente finanziell nicht ausreicht oder um Tristheit oder gar Langeweile im Alter vorzubeugen.

 

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt jährlich an. Wer aber mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Der Abzug beträgt dabei 0,3 Prozent monatlich. Durch unterschiedliche weitere Parameter ist der Unterschied der regulären Rente zur vorzeitigen Rente allerdings prozentual durchaus höher.

Wer aber mindestens 45 Beitragsjahre erreicht, darf sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.

 

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, wobei gewisse Freibeträge gelten. Der Rentenfreibetrag wird auf Grundlage des Jahres berechnet, in welchem die Rente erstmalig für das ganze Jahr bezogen wird. Die Höhe des, den Freibetrag festsetzenden, Prozentsatzes bestimmt sich hingegen nach dem Jahr des Renteneintritts. Zudem steht allen Arbeitnehmern der so genannte Grundfreibetrag zu. Dieser wird zum Rentenfreibetrag addiert.

 

Ergänzend dazu können Rentner seit 2023 beliebig viel Geld hinzuverdienen. Jeder zusätzliche Verdienst muss jedoch versteuert werden. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze müssen außerdem alle Sozialabgaben abgeführt werden.