Die Anklage vor dem Strafgericht in Manhattan New York brachte Donald Trump in Rage. Bei einem Narzissten und Choleriker nicht ungewöhnlich. Wie immer ging Trump dabei zu weit. Richter Juan Merchan bezeichnete er als befangen, den zuständigen Staatsanwalt beschimpfte er als Rassist, Tier und nannte ihn korrupt. Schließlich postete er noch ein eine Fotokollage, worauf mit einem Baseballschläger zu sehen ist und der Staatsanwalt ängstlich die Hände nach oben hält. Dieser Post ist zwischenzeitlich wieder gelöscht. Möglicherweise hat der Richter im Rahmen der Anhörung über eine gag order nachgedacht. Eine gag order ist eine Art Maulkorb, um zu verhindern, dass ein Angeklagter permanent die Öffentlichkeit über das Verfahren aus seiner Sicht auf dem Laufenden hält und sich dabei an den Beteiligten abreagiert. Bei einem Verstoß gegen einen solchen Maulkorberlass, droht Haft.

Wir haben zu Prozessbeginn berichtet, dass der Quälbauer seit Jahren in Verdacht steht, seine Tiere zu quälen und zu misshandeln. Was aus Sicht von Tierschützern begann, enttäuschte am Ende auf ganzer Linie. Selbst der vorsitzende Richter Ralph Zanoni räumte bei seiner „Ministrafe“ einleitend aus: „Das Undenkbare ist eingetreten“.

 

Viele Vorwürfe wurden mangels Beweise fallen gelassen. Jedenfalls kommt der Täter mit einer Bewährungsstrafe davon (in der Schweiz heißt das bedingt). Und das im Mutterland von Heidi und glücklichen Kühen. Genau dort wo sie zu Hause sind, kehrt Richter Ralph Zanoni mögliche Straftaten einfach unter die Grasnarbe. In seiner Urteilsbegründung schlug der Vorsitzende Richter Zanoni auf die Polizei, das Veterinäramt und andere Beteiligte ein. Die Logik der NZZ war: Nach der Polizei, dem Veterinäramt und dem Regierungsrat ist die Staatsanwaltschaft die nächste Behörde, die sich blamiert. Ulrich K., der die Beamten immer wieder als „Krawattenträger“ und „Schlappschwänze“ verhöhnt hat, wird sich bestätigt sehen…

 

Richter Zanoni macht für den Prozessausgang im Wesentlichen die fehlende Beweislage verantwortlich. Der setzt dem Ganzen aber noch eins drauf. Neben der acht Monate auf Bewährung erhält der Bauer eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á CHF 10,00 und bekommt vom Staat eine Genugtuung in Höhe von CHF 6.000,00, weil im Vorfeld negativ über ihn berichtet und vorverurteilt wurde.

123 Länder haben sich den Rechtsregeln des Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag unterworfen. Dazu gehört auch Südafrika. Exakt dorthin möchte Putin gerne reisen undzwar im August diesen Jahres. Er will am BRICS-Gipfel in Südafrika teilnehmen. Dies war schon in der Vergangenheit ein Treffen der Staatchefs der führenden Schwellenländer Brasilian, Russland, Indien, China und Südafrika.

Wenn Putin dorthin reist, droht ihm die Festnahme. Der Sprecher des südafrikanischen Präsidenten hat sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters auch geäußert, dass sich Südafrika ihrer „Verpflichtungen“ bewusst sei.

Vergangene Woche ist nicht nur gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassen worden, sondern auch gegen Marija Lwowa-Belowa, die in Russland von Putins Gnaden offiziell den Titel „Kommissarin für Kinderrechte“ trägt. In einem medienwirksamen Interview mit Putin vor wenigen Wochen räumte Sie sogar ein, dass sie selbst ein Kind aus Mariupol adoptiert habe. Lwowa-Belowa ist allerdings bekannt, dass die Verschleppung von Zivilpersonen nach internationalem Recht verboten ist, erst recht die Verschleppung von Kindern (auch noch ohne Eltern). Lwowa-Belowa scheint das egal zu sein, sie reagiert öffentlich auf den Haftbefehl eher arrogant abwertend. Wenn sich mal da die Kommissarin nicht täuscht. Wladimir Putin wird künftig sicherlich jede Auslandsberührung mit der internationalen Staatengemeinschaft meiden. So, wie er bei seinem Frontbesuch aussah, verzichtete er auch auf notwendige Operationen oder medizinische Behandlungen im Ausland.

Schon zu Beginn des Ukraine-Krieges haben wir auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof jetzt einen Haftbefehl erlässt, scheinen die Beweismittel für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Putin persönlich ausreichend zusammengetragen sein. Nach dem Haftbefehl geht es konkret um die rechtswidrige Deportation von Kindern aus den besetzten Gebieten nach Russland. Der Haftbefehl erging auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte von Putin, eine Maria Alexejewna Lwowa-Belowa. Letztere hat nach anderen Fernsehberichten selbst ein Kind adoptiert.