Ein Reinigungsunternehmen muss keine Warnschilder aufstellen, wenn deutlich sichtbar ist, dass eine Treppe feucht gewischt wurde. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Geklagt hatte eine Frau, die an ihrem Arbeitsplatz auf einer frisch gewischten Treppe gestürzt war.

Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung nicht bezahlen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Hauseigentümers gegen seinen Versicherer ab. Als nach einem Gewitter mit Blitzeinschlägen in der Nähe des Wohnhauses seine Heizungsanlage nicht mehr funktionierte, hatte er Ersatzansprüche aus seiner Brandversicherung geltend gemacht.

Auch der unfallbedingte Ausfall eines Motorrads der Marke Harley-Davidson begründet einen ersatzfähigen Vermögensschaden. Ein Pkw im Besitz des Geschädigten ist keine gleichwertige Alternative. Diese für Motorradfahrer günstige Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Harley-Fahrers.

Verbreitet eine Auskunftei wegen ungenauer Recherchen falsche Auskünfte über die Bonität eines Unternehmens, ist sie für den dadurch entstandenen Schaden des Unternehmens schadenersatzpflichtig. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einem Unternehmer Recht,

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob zugunsten eines Gastes, der beim Verzehr einer Speise in einem Restaurant einen Zahn verliert, Beweiserleichterungen dafür eingreifen, dass das Abbrechen des Zahns auf einen in der Speise verborgenen harten Gegenstand zurückzuführen ist. Der Kläger verzehrte am 22. Dezember 2003 in dem von der Beklagten betriebenen Restaurant einen Grillteller, der aus verschiedenen Fleischstücken sowie Hackfleischröllchen (Cevapcici) bestand. Dabei brach ein Zahn des Klägers ab.