Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag ist als solches mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings enthält die gesetzliche Regelung eine nicht hinnehmbare Benachteiligung für Personen, die zwei Wohnungen besitzen und daher den Betrag doppelt zahlen müssen. Betroffene sollten sich insoweit ab sofort weigern und Rechtsbehelf einlegen.

Für den Beitrag ist entscheidend, dass die Programme bundesweit ausgestrahlt werden und jeder sie empfangen kann. Ob ein einzelner sich ein Empfangsgerät anschafft oder aus sonstigen Gründen die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht nutzen will, spielt für die verfassungsgemäße Beurteilung keine Rolle.

Er sollte sich eigentlich ein Beispiel nehmen an dem spanischen Trainer Fernando Hierro. Die deutsche Nationalmannschaft hat die größte Pleite in ihrer Geschichte hingelegt. Einen „Löw“enanteil Schuld hieran trägt der Bundestrainer. Der zieht aber keine Konsequenz, weil er nach seinem eigenen Lebensplan gerne weitermachen würde. Er hatte für sein aktuelles Leben keinen Plan B, der DFB auch nicht. Anstatt – was im Fußballgeschäft völlig üblich ist – einen Neuanfang mit einem neuen Trainer zu suchen, sucht der DFB erst gar nicht. Man hat sogar vor der WM dem Bundestrainer bis 2022 verlängert, völlig ohne Zwang. Anscheinend gibt es auch keine Klausel, wenn man bei der WM 2018 (krachend) scheitert. Offensichtlich hat der Bundestrainer den DFB darüber getäuscht, und sich damit vielleicht gerade noch dazu, dass er alles im Griff habe. Es wurde vor der WM die Parole ausgegeben: kein Grund zur Sorge, wir haben alles im Griff, Deutschland ist ein Turniermannschaft. Man sei nur noch in der Feinabstimmung. Das hat auf ganzer Linie nicht gestimmt. Noch am Abend des Ausscheidens hat der Bundestrainer - wohl eher - versehentlich wahre Worte gesprochen, die ihn im Nachhinein erst recht disqualifizieren. Er gab an, dass er im Leben nicht damit gerechnet habe, dass Deutschland gegen Südkorea ausscheiden würde. Ist es aber. Ein Trainer muss so etwas als Möglichkeit im Vorfeld und gerade bei einer Weltmeisterschaft vorsorglich mit einbeziehen. Die gezeigte Einstellung war mehr als grob fahrlässig. Selbst wenn man zugute hält, dass der Trainer die Klatsche nicht hat kommen sehen, dann ist die Vertragsverlängerung bis 2022 noch vor der WM unter völlig falschen Annahmen vereinbart worden. Die tatsächliche Entwicklung führt nun zum Entzug der Grundlagen für die Vertragsverlängerung Löw. So hat die Süddeutsche Zeitung bereits am 29. Juni 2018 die berechtigte Frage gestellt: „Die Frage ist, ob das Scheitern von Kasan einen Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeutet.“

Joachim Löw scheint schlecht beraten. Anstatt das Problem Gündogan/Özil vor der Weltmeisterschaft zu eliminieren, hat er es ignoriert. Jetzt läuft es auch noch spielerisch unrund. Genau betrachtet, ist dies ein grober Managementfehler, der am Ende noch den Bundestrainer mitzieht. Alle Beteiligten haben die Folgen unterschätzt. Warum? Weil sie die falschen Berater haben. Helmut Markwort hat dies in einem Artikel im Focus am 09.06.2018 schon gut auf den Punkt gebracht:

Berater von Ilkay Gündogan und Mesut Özil sind die Firmen ARP Sportmarketing und Family & Football (Inhaber: Harun Arslan und Erkut Sögüt, letzterer sogar Rechtsanwalt). Zum Beraterstab gehören dann noch der Onkel von Gündogan und der Bruder von Özil.

Dass diese Personen als Berater in der causa Erdogan möglicherweise die Falschen sind, insbesondere wenn sie das Treffen noch forciert haben, versteht sich von selbst. Helmut Markwort weiß aber auch, dass ARP Sportmarketing auch die Berater von Joachim Löw sind.

In einer Pressemitteilung vom 04.06.2018 berichtete das Hauptzollamt Singen in eigener Sache von einer Kontrolle der Festival-Besucher „GuteZeit“ 2018. Von „zahlreichen Verstößen“ war die Rede, genau genommen 36. Der Artikel hatte die Überschrift „Berauschendes Festival“. Nicht berichtet wurde, dass die Kontrolle nicht auf dem Festivalgelände erfolgte, sondern durch Überprüfung von Shuttle-Bussen zum Stadion und Personenkontrollen am Parkplatz Lorettowald. Selbst wenn die verdächtigen Personen tatsächlich alle ein Festival-Ticket gehabt haben sollten, läge die Fangquote bei 5.500 Besuchern immer noch gerade einmal bei 0,6 %. Eine solche Quote hat die Überschrift „Berauschendes Festival“ in dem gedachten Sinne der Pressemitteilung nicht verdient.

Es gibt immer wieder Abmahnanwälte oder Unternehmungen, die es darauf abgesehen haben, kleine Unternehmen abzumahnen, um Gebühren oder Schadensersatz anzugreifen. Diese Unternehmer durchforsten gezielt Unternehmerseiten im Netz nach Fehlern im Impressum, der Datenschutzerklärung oder in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Auch wenn die Abmahner oftmals unseriös sind, können Sie trotzdem in der Sache formal Recht haben. Deshalb sind auch solche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte man einfach etwas unterschreiben. Kommt eine Abmahnung ins Haus, kann das für zukünftige Situationen eine wichtige weiche Stellung werden. Eine Abmahnung ist immer als „Chef-Sache“. Man sollte regelmäßig in einer solcher Situation einen versierten Anwalt hinzuziehen um die aktuelle Situation und Auswirkungen für die Zukunft einschätzen zu können.