Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselfahrzeuge. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, hat ein Bentley-Händler in Saudi-Arabien eine  Millionenklage vor dem Scharia-Gericht in Jeddah eingereicht, weil VW gegen ein Gebot des Propheten Mohammed verstoßen habe. Dieses lautet: „hintergeht euch nicht gegenseitig beim Handel“. Der Scheich und Autohändler Ghassan A. Al Sulaiman wird dem VW-Konzern vor, 2017 in Saudi-Arabien einen neuen Handelspartner gesucht zu haben. Auf Druck des Mutterkonzerns Volkswagen sei es dabei zum Bruch mit dem Scheich gekommen. Das sei nicht nur wettbewerbswidrig.

Die Zeitschrift Öko-Test scheiterte nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die letzte Vertreterin der Öko-Test hat die Berufung nach richterlichen Hinweis des Berufungsgerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit ist der Verlag endgültig mit dem Versuch gescheitert, ein konstanter Pharma-Unternehmen nach Ablauf der Lizenzvereinbarung zur Rechenschaft zu ziehen, weil angeblich – was bestritten wurde – noch vereinzelt Packungen mit dem Öko-Test Leben auf dem Markt gewesen seien.

Seit Anfang des Jahres erhalten Unternehmen vornehmlich in Süddeutschland ein Trickformular zum Abschluss eines Buchungsauftrages in einem angeblichen Online-Branchenbuch. Kosten € 984,00 netto (für 24 Monate), Nutzen dagegen „0“. Wer versehentlich das Retouren-Fax an die 0044 2030 700 052 (oder eine andere Endnummer) gesendet hat, sollte die Erklärung im Rücksendeformular allenfalls auf gleichem Wege anfechten und diese Faxquittung dann vorsorglich aufbehalten. Auf keinen Fall zahlen! Die Anzeigenaktion scheint ein groß angelegter Betrugsversuch zu sein.

Unterlagen wie Schriftwechsel und Geschäftsbriefe Finanzberichte, Jahres Abschlusserklärung, Betriebsprüfungsberichte, Lohnkonten, die vor dem 1.1.2013 erstellt wurden, können jetzt vernichtet werden. Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Lieferscheine, Quittungen, Kontoauszüge, Jahresbilanz, elementare, Kassenberichte Kredit-Steuerunterlagen, Prozessakten, die aus der Zeit vor dem 1.1.2009 entstammen, können ebenso vernichtet werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es relevant darauf ankommt, für welches Kalenderjahr der Jahresabschluss oder die Bilanz erstellt wurde.

2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit Euro 8,84 auf Euro 9,19. Ab 2020 wird der Mindestlohn dann auf mindestens Euro 9,35 brutto die Stunde angehoben. Aber auch in verschiedenen Branchen steigen Mindestlöhne, beispielsweise im Dachdeckerhandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk, im Elektronikhandwerk, in der Pflegebranche und bei Zeitarbeitern.

Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungen bzw. die Lohnbuchhaltung gesondert daraufhin überprüfen, ob die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden und gegebenenfalls auch die Arbeitszeiten dokumentiert erfassen. Für die Abteilung „Kontrolle Schwarzarbeit“  des Zoll ist die spätere Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns oftmals Vorwand oder „ausreichendes Verdachtsmoment“ für eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei Arbeitgebern.