Der Konstanzer Gemeinderat hat vergangenes Jahr ab 2025 eine Verpackungssteuer eingeführt. War das schlau? Nein, sagt chatGPT.

 

Das ist die Antwort, wenn man chatGPT frägt:

 

Die Einführung einer Verpackungssteuer wird oft als Lösung für Umweltprobleme und die Eindämmung von Müll angepriesen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass diese Maßnahme in vielen Fällen weder effektiv noch gerecht ist. Lassen Sie uns einige der wesentlichen Schwachstellen dieser Steuer beleuchten.

 

1. Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung

Die Verpackungssteuer setzt am Ende der Kette an – bei den Konsumenten und Herstellern –, ohne die grundlegenden Ursachen der Müllproblematik anzugehen. Das eigentliche Problem liegt häufig in ineffizienten Abfallmanagementsystemen, unzureichender Recycling-Infrastruktur und einem globalen Überkonsum. Eine Steuer allein löst diese Probleme nicht, sondern verschiebt sie lediglich.

 

2. Belastung für Verbraucher und kleine Unternehmen

Die Verpackungssteuer führt in der Regel zu höheren Preisen für Produkte, da Unternehmen die zusätzlichen Kosten auf die Endverbraucher abwälzen. Das trifft vor allem sozial schwächere Haushalte unverhältnismäßig stark. Gleichzeitig werden kleine und mittelständische Unternehmen belastet, die oft keine Ressourcen haben, um aufwendige Alternativen zu konventionellen Verpackungen zu entwickeln.

 

3. Unklare ökologische Vorteile

Es wird oft argumentiert, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Verhalten fördern soll. Doch viele „ökologische Alternativen“ wie Papier- oder Bioplastikverpackungen sind in ihrer Herstellung und Entsorgung ebenfalls umweltschädlich. Die Steuer lenkt den Fokus auf den Materialwechsel, statt auf eine echte Reduktion des Verpackungsverbrauchs oder innovative Mehrwegsysteme.

Das Magazin Focus und die Tageszeitung Welt berichten, dass Berlin als erste Großstadt neue Grundsteuerbescheide verschickt hat. Für viele Eigentümer und Mieter (auf diese wird die Grundsteuer oftmals umgelegt) wird es jetzt richtig teuer. In einzelnen Fällen steigt die jährliche Grundsteuer von bisher € 270,00 auf knapp € 1.000,00. Nicht selten ist die Anhebung der Steuer doppelt bis dreimal so hoch wie bisher. Aber auch wenn es weniger sind, führt die Anhebung der Grundsteuerbescheide über mehrere Jahre hinweg zu einer schleichenden Enteignung. Der Staat kassiert ab, obwohl er den Eigentümern und Grundstücksnutzern keine Vorteile bringt. Es wird schlicht abkassiert.

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.

Wer ein Privatdarlehen gewährt, das aber nicht zurückgezahlt wird, kann den entstandenen Verlust steuerlich geltend machen. In Abkehr von seiner vorigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2017 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Seither kann der Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd verrechnet werden.

Auch wenn sich die meisten Finanzämter Zeit lassen oder Überlastung beklagen, sind zwischenzeitlich schon einige Grundsteuerwertbescheide und/oder Grundsteuermessbescheide ergangen, gegen die dann die betroffenen Eigentümer Einspruch eingelegt haben. Wenn diese (negativ) beschieden sind, kann geklagt werden. Erste Klagen sind bei den Finanzgerichten schon anhängig. Wir raten in Ihrem Fall das gleiche zu tun. Wir raten auch, gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und jeden Grundsteuermessbescheid Einspruch einzulegen, selbst dann, wenn die Rechtsmittelfrist hierfür schon abgelaufen wäre. In dem Fall kann man sich einen besonderen Rechtsbehelf zu Nutze machen.