Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Mit dieser Aussage hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 5. November 2021 der Berufung eines Ehepaares gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Mannheim teilweise Folge gegeben. Der ehemalige Nachbar des Ehepaares wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt.

Der heute 63 Jahre alte Mann hatte nach dem Einzug der Familie in ihr neu errichtetes Mannheimer Eigenheim im Jahr 2014 alsbald damit begonnen, diese zu schikanieren. Dies reichte von ständigen, über das sozialadäquate Maß hinausgehenden Beobachtungen vom eigenen Fenster aus über nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen im Jahr 2017: Während sich der Mann am 1. April 2017 noch darauf beschränkt hatte, dem Ehepaar damit zu drohen, eine Pistole aus seinem Haus zu holen, lief er dem Ehemann am Abend des 27. Juli 2017 mit einem erhobenen Beil hinterher. Nur weil der Ehemann fliehen konnte, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen des Ehepaares zu und schlug mit dem Beil auf sie ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand.

Es häufen sich in Deutschland Katastrophenberichte in Gegenden, die von Starkregen heimgesucht werden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsverband (GDV) hat sich nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert. Auch Mieter können und sollten das Risiko versichern. Denn die Wohngebäude- und Hausratsversicherung zahlt nur für sogenannte Leitungswasserschäden, nicht das, was vom Himmel kommt.

Nachdem in Iphofen (Deutschland) eine Kuh ihrer Schlachtung entkommen war, wurde sie von der Polizei verfolgt und mit einer Maschinenpistole erschossen. Es hat nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Nachspiel. Der Eigener und Rinderzüchter Freiherr von Crailsheim klagt nun gegen den Freistaat Bayern auf 3.000 € Schadensersatz. Diesen Preis hätte eine Kuh im Schlachthof erbracht. Durch die vorschnelle Tötung der Kuh ist diese nun nicht mehr als Schlachttier zu verwerten. Denn dazu hätte sich ein Tierarzt sich vor der „Exekution“ über den Zustand der Kuh ein Bild machen müssen. Der war zwar auf dem Weg, aber noch nicht da. Die Polizisten hielten die Kuh für einen Bullen und erschossen sie. Einen Vergleich vor Gericht lehnte der Freistaat Bayern ab. Der Freiherr hat nun gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.

kann schnell einen Unfallschaden verursachen. Hierfür haftet der Hundehalter nicht nur haftungstechnisch. Er kann sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben bis hin zu einer Geldstrafe. Eine solche Strafe wird von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal,  Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.