Einige Kliniken haben das Medikament zur Geburtseinleitung eingesetzt, weil es Wehen fördert. Die Folge schwere Nebenfolgen für Mutter und Kind: Gebärmuttersrisse, Wehenstürme, Abfallen der kindlichen Herztöne Mutterleib oder Hirnschäden bei den Kindern bis hin zum Tod nach der Geburt. Tatsächlich hat das Medikament gar keine Zulassung zur Geburtseinleitung, es ist vielmehr ein Magenschutzmittel.

Der Spruch „Keine Diagnose ist auch eine Diagnose“ trifft im Medizinrecht tatsächlich nicht zu. Kann der Arzt einen Hypochonder ausschließen (und das ist in beinahe allen Fällen so), darf er – wenn er nicht fündig wird – die ärztliche Begutachtung nicht beenden. Wird er nicht fündig, muss er im Zweifel an einen anderen Spezialisten verweisen. Auch eine Exit-Diagnose „das ist der Rücken, da ist etwas verspannt“, ist nicht ausreichend, wenn man nicht genau lokalisieren sein, was dieses „etwas“ ist.

Ein Arzt hat in Rumänien kurz vor Weihnachten versehentlich eine Patientin angezündet, als er sie an der Bauchspeicheldrüse mit einem Elektroskalpell operieren wollte. Die 66-jährige Frau war wegen eine Jod-Allergie am ganzen Körper mit einem Desinfektionsmittel eingerieben worden. Das Problem: das Mittel ist leicht entzündlichen. Der Operateur hat hierauf nicht geachtet. Als er mit dem Skalpell zum ersten Schnitt ansetzte, zündete er zugleich die Patientin an und sie stand in Flammen.

Ja, möglicherweise aber nur zum Teil. Es kommt auf den Einzelfall an.

Ästhetische Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind (Brustvergrößerung, ästhetische Nasenkorrektur, Augenlidstraffung) muss der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Die Krankenkassen beteiligten sich hieran nicht. Kommt es aber später zu Komplikationen oder ist eine Folgeoperation erforderlich, springen die gesetzlichen Kassen meist ein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich nach einer Brustvergrößerung durch eine Kapselfibrose das Gewebe verhärtet und eine Entzündung herausbildet.

Nach einer aktuellen Studie des Robert Koch-Institut infizieren sich in deutschen Krankenhäusern jährlich zwischen 400.000 bis 600.000 Personen. Dabei sind nicht nur Patienten betroffen, manchmal auch Personal und Besucher. Die Zahl der Todesfälle durch sogenannte nosokomiale Infektionen wird mit 10.000 bis 20.000 angegeben. Brancheninsider sprechen unter Berücksichtigung von Dunkelziffern über bis zu 30.000 Toten im Jahr. Man kann sagen, durch Infektionen wird jedes Jahr in Deutschland eine Kleinstadt dahingerafft.