Leistet der Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens nach Insolvenzreife noch Zahlungen an Dritte, haftet der Geschäftsführer im Fall der Insolvenzverschleppung möglicherweise gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der ist in der Regel nicht zum Schadensersatz in der Lage. Leider kommen da einige Millionen zusammen.

 

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Anspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer auf Ersatz nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O-Versicherung darstellt. Bislang war von vielen Gerichten argumentiert worden, dass Ansprüche nach § 64 I GmbHG keine „gesetzlichen Haftpflichtansprüche“ auf Schadensersatz“ seien, sondern ein Ersatzanspruch eigener Art. Dieser kreativen Sichtweise hat der Bundesgerichtshof nun widersprochen und nimmt zumindest in dem entschiedenen Fall die D&O-Versicherung in die Haftung.

Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.

Welches know-how, Patent, Anwendungsmuster, Konzept, Geschäftsinterna sind das Kernstück ihres Produktionsbetriebes oder Dienstleistungsunternehmens? Ist dieser „Unternehmenskern“ in einem Tresor untergebracht oder als für Jedermann oder bestimmte Gruppen zugänglich? Oftmals sind es Mitarbeiter, die ungehindert Zugang haben.

 

Viele Unternehmer vertrauen auf Loyalität und treffen ernsthaft keine Vorkehrungen gegen Industriespionage und/oder Geheimnisverrat.

 

Das Auskundtschaften konkurrierender Unternehmen durch Mitbewerber, ausländischen Geheimdiensten oder einfach, weil man Daten über Computer heute einfacher „abziehen“ kann als noch vor 20 Jahren, ist dieses Thema aktueller denn je.

 

Schützen Sie Ihren Unternehmenskern!

Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.

 

Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.

Die Verbraucher Baden-Württemberg wirft L‘Oreal vor, ein Waschgel als Mogelpackung zu vertreiben die Tube steht auf dem Kopf, der Deckel dient zugleich als Standfuß. In der Hälfte der Tube ist Luft. Das wird aber durch einen silbernen Aufdruck auf der Verpackung kaschiert. In den Vorinstanzen hat L‘Oreal noch gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Revision zugelassen. Es wäre wünschenswert, wenn irreführende Produkt-Verpackungen (verkaufte Luft) geahndet würden.