Was ist Rape-Freeze?
„Nein heißt Nein!“ hat sich durch die Strafrechtsreform zu einer wahren Kampfparole gegen Vergewaltiger entwickelt.
Auf Vergewaltigungsopfer wird hierdurch Druck ausgeübt, sich in dieser für sie ausweglosen Situation zu äußern und quasi mit ihrem Vergewaltiger zu kommunizieren. Es wird ein Ausruf, eine Abwehrreaktion, ein aktiver Widerstand gefordert. Dies sei schließlich eine „normale“ Reaktion in einer Vergewaltigungssituation.
Die Dunkelziffer von Vergewaltigungs- sowie Nötigungstaten steigt dadurch aber ins Unermessliche. Viele Opfer gehen erst gar nicht zur Polizei, weil sie der Meinung sind, sie hätten sich nicht ausreichend gewehrt oder ihr „Nein“ nicht ausreichend klar statuiert. Aus ihnen unerklärlichen Gründen hatten sie nicht genug Kraft zu aktivem Widerstand und haben die Tat einfach über sich ergehen lassen.
Rape-Freeze: Wie man straflos vergewaltigt
In Deutschland scheint das im Moment noch möglich zu sein. So hat die Staatsanwaltschaft Konstanz von der Anklage gegen einen Vergewaltiger im Wege der Verfahrenseinstellung abgesehen, weil die Frau – als sie in ihrer Wohnung vergewaltigt wurde – paralysiert geschwiegen hat und nicht „Nein!“ gesagt hat. Wir haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Hintergrund ist folgender:
Noch immer wird vergewaltigten Frauen in Deutschland vorgehalten, sie hätten Widerstand leisten müssen oder dem Täter deutlich „Nein“ sagen müssen. Dass die Frau sich in Schockstarre befand (englische Bezeichnung: Rape-Freeze) hat die Staatsanwaltschaft (übrigens vertreten von einer Frau) nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, es wurde der Frau noch vorgeworfen, dass nach der Sachverhaltsdarstellung der Geschädigten nicht davon auszugehen sei, dass ihr in Folge der Schnelligkeit der Abläufe nicht möglich war, einen ablehnenden Willen kund zu geben, weshalb der Tatbestand das Ausnutzen eines Überraschungsmoments nicht mehr gegeben sei. Auf Beschwerde hin hat die Generalstaatsanwaltschaft (ebenfalls eine Staatsanwältin) die Entscheidung der Ausgangsbehörde bestätigt.
Offensichtlich kennen oder berücksichtigen sie nicht, dass das Opfer in Schockstarre gar nicht in der Lage ist sich zu wehren und eine Verteidigungshaltung einzunehmen.
Andrea Tandler und der dolus avarus
Insgesamt soll Andrea Tandler € 23,5 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat zwischenzeitlich Anklage gegen Andrea Tandler und ihren Lebensgefährten erhoben. Spektakulär ist nicht nur die Höhe der Steuerschuld, sondern auch, dass es sich bei Andrea Tandler um die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler handelt. Offensichtlich alte CSU-Verbindungen haben es Andrea Tandler ermöglicht, mit Maskendeals in der Corona-Zeit ungeheure Provisionsbeträge einzustreichen, die am Ende der Staat bezahlt hat. Aber anscheinend war dies dem Tandler-Team nicht genug. Für ihren Maskendeal wollte das Paar Tandler offensichtlich auch keine Steuern zahlen. In der jetzt veröffentlichten Anklage geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von € 8,7 Millionen, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von € 6,6 Millionen und Gewerbesteuerhinterziehung von € 8,2 Millionen, daneben wird Andrea Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie € 26,5 Millionen Provision aus ihren Maskendeals verschwieg und für ihre Werbeagentur Corona-Soforthilfen von € 9.000 beantragte.
Durchsuchung nicht nur bei Verdacht eines Verbrechens zulässig
Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 StGB vor.
Die Bildzeitung nennt den Vorfall „Ich köpfe dich“-Skandal. Was war passiert?
Am 1. Mai kam es in Hessen bei einem Kreispokal der C-Jugend zu einem üblen verbalen Angriff eines Kindesvaters des FC Kalbach I gegenüber dem Schiedsrichter. Der Vater drohte dem Schiedsrichter. Die Skandal-Szene wurde auch noch gefilmt.
Nun fordern die Schiedsrichter des Verbandes mit Konsequenzen, bspw. Streik.
Ein solcher Schritt sollte aber erst der letzte sein, weil das im Endeffekt sämtliche Spieler wegen eines übereifrigen Vaters bestrafen würde. Konkret muss dem Vater, mit aller Konsequenz aufgezeigt werden: Das war völlig daneben! Das ist nicht entschuldbar!! Du hast dir und deinem Sohn geschadet!!!
Das angemessene Maßnahmebündel wäre: