Wir berichten regelmäßig von Gerichtsverfahren und Urteilen, die wir für unsere Mandantschaft erstreiten. Im vorliegenden Fall hatten wir gedacht, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht Not tut, eine außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden in der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe ausreichend ist. Dachten wir! Hintergrund war der Umstand, dass die Volksbank Albstadt alte Schuldner offensichtlich gerne direkt anschreibt und die anwaltliche Vertretung übergeht, wenn der ehemalige Kunde schon betagt ist. Hier wollten wir über das Schlichtungsverfahren erreichen, dass die Volksbank künftig ausschließlich mit uns korrespondiert.

Die Sachbearbeiter bei der Kundenbeschwerdestelle in Berlin scheinen an solchen Auseinandersetzungen nicht besonders interessiert zu sein. Zunächst hat der Abteilungsleiter schon vor Ablauf der Erklärungsfrist das Verfahren für beendet erklärt. Als wir diesen Umstand rügten, trat der Ombudsmann Gerhard Götz aus Berlin auf den Plan. Anstatt zu schlichten, schlug sich Götz auf die Seite der Volksbank, empfand Beschwerde gegenüber dem Abteilungsleiter als eine Beleidigung und trat dann nochmals zusätzlich nach mit den Worten:

„Aus objektiver Sicht und zur Vermeidung eines Übermaßes an Peinlichkeit hätte es ihnen [müsste großgeschrieben sein] sicherlich besser angestanden, sie [Sie hätte großgeschrieben werden müssen] hätten sich, nachdem sie [Sie hätte großgeschrieben werden müssen] sich derart unqualifiziert äußern, wenigstens in ihrer [hätte großgeschrieben werden müssen] eigene Angelegenheit ein Mindestmaß an Rechtskenntnis verschafft.“

Wir haben das Schlichtungsverfahren abgebrochen und stellen fest, dass Berlichingen von Berlin 554 km entfernt ist.