Fler ist ein in der Jugendszene bekannter 'Künstler' mit ausgedehnten Macho-Allüren, einem schlecht sitzendem Sakko, unvorteilhafter Frisur und einer leicht debilen Betonung auf Umlauten. Seine musikalische Darbietung bezeichnet Fler als Rap. Richtig bekannt wurde er für seine aktuellen Hetz- und Gewaltaktionen vornehmlich gegen Frauen wie auch gegen Männer. Nach den letzten Gewaltaktionen gegen einen RTL-Fernsehteam, erging zwar zunächst ein Haftbefehl, der Richter ließ ihn danach aber wieder laufen. Der Richter hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht.

Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen aus Konstanz haben im Nachgang zu dem Übernahmeversuch des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und seines Vizepräsidenten Michael Richard Pence bezüglich der Firma CureVac AG aus Deutschland Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht. Donald Trump wollte das Unternehmen mit einem Lockangebot von angeblich 1 Mrd. Euro nach Amerika locken, um die Entwicklung eines Medikaments gegen Corona exklusiv für sein Land zu sichern.

 

Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen sehen in diesem Versuch eine klassische Korruptionshandlung eines Staatspräsidenten. Es besteht der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit im Sinne von § 299 StGB. Die Rechtsanwaltskanzlei ist der Auffassung, dass es nicht angehen kann, dass ein Staatschef in solch virulenten Zeiten (1) „America first“ so ekelhaft durchzieht und (2) und das dann noch so blöd und offensichtlich macht. Beides gehört bestraft.

Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:

Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.

Seit Jahresanfang ist Pflicht, was früher in der Praxis nur ausnahmsweise gemacht wurde. Paragraf 136 Abs. 4 StPO schreibt vor, die Vernehmung des Beschuldigten im Normalfall in Ton und Bild aufzuzeichnen, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zu Grunde liegt. Das gilt auch, wenn der Beschuldigte unter sichtlich eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten leidet.