Anscheinend will VW den geprellten Dieselkäufern schon am kommenden Montag über eine Onlineplattform eine Einmalentschädigung zwischen € 1.350 und € 6.357 anbieten. Nachdem Volkswagen mit den Vertretern der Musterfeststellungsklage zunächst einen Konsens gefunden haben schien, ließen die VW-Anwälte den angeblichen Deal wegen Streit über die damit verbundenen oder nicht verbundenen Anwaltskosten platzen und bietet die Vergleichsbeträge künftig direkt an. VW setzt offensichtlich darauf, dass die nicht durch eine Rechtsschutzversicherung  abgesicherten Kunden eigene Prozesskosten scheuen und deswegen in größerer Zahl zustimmen.

 

Wir werden uns die Angebote genau ansehen. Aber schon jetzt sieht so aus, dass die Angebote weit hinter den gezahlten Beträgen in den bisherigen Einzelklagen zurückstehen. In den von uns geführten Verfahren gegen Volkswagen haben die betrogenen Käufer regelmäßig den Kaufpreis für das zurück gegebene Fahrzeug erstattet erhalten, teilweise mit Nutzungsabzug, oftmals nicht. Aus unserer Sicht sieht es so aus, dass die betrogenen und nicht anwaltlich vertretenen Dieselkäufer von Volkswagen nun ein zweites Mal geprellt werden sollen. Denn demnächst droht eine 1. Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Davor möchte Volkswagen möglichst viele Einzelfälle jetzt zügig auf niedrigem Niveau abschließen, weil es für Volkswagen für die dann noch offenen Fälle richtig teuer werden kann.

 

Egal was die Intention bei Volkswagen war, wahrscheinlich kam die Empfehlung ohnehin von den Rechtsanwälten der Kanzlei Freshfields, mutet die Vorgehensweise ziemlich unseriös an. Es sieht so aus, dass Volkswagen die Vergleichsverhandlungen im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage nur zum Schein geführt hat, um von den Kläger Vertretern ein Zugeständnis auf niedrigem Niveau zu erreichen, das sich dann gut verkaufen lässt („ihr ward ja mit den Vergleichsbeträgen grundsätzlich einverstanden“), und hat den „Deal“ an der Kostenfrage dann ‚überraschend‘ scheitern lassen. Leider sind die Prozessvertreter in der Musterfeststellungsklage auf diesen Trick herein gefallen, weil sie zu sehr auf ihre eigenen Gebühren „geschielt“ haben. Eigentlich müsste man nach diesen Fehlleistungen die Kontrahenten/Vertreter auf beiden Seiten zu dem Vorstand bei VW austauschen.

 

Da ist es schon fast eine gesonderte Erwähnung wert, dass wir jederzeit im Interesse unserer Mandantschaft seriös arbeiten. Muss man darauf als Anwalt jetzt künftig hinweisen? Früher war eine solche Werbung mit Selbstverständlichkeiten ausdrücklich verboten.