Die Musterfeststellungsklage vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht betrifft weit über 400.000 Fälle. Es geht immer um den gleichen Motor: EA 189. Wenn sich Volkswagen auf Vergleichsgespräche einlässt, ist dies nur konsequent. Denn bereits 2015 hatte VW in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von diesen Motoren zugegeben.

In Deutschland wurde dieser Betrug noch bis Mitte letzten Jahres grundweg abgestritten, insbesondere in laufenden Gerichtsprozessen. Als der noch amtierende Vorstand Herbert Diess in einer Talksendung bei Markus Lanz eingeräumt hatte, dass das damals Betrug war, war die offizielle Haltung in den laufenden Gerichtsverfahren nur noch schwer oder gar nicht mehr aufrecht zu erhalten. Volkswagen verliert auch in den EA-189-Prozessen zwischenzeitlich fast jedes Verfahren. Die Überlegung eines Anerkenntnis oder eines Vergleiches ist da nur konsequent und letztlich aus der Not heraus geboten.

 

Keiner der Fahrzeugeigentümer eines Betrugs-Diesels sollte sich aber vorschnell „abfinden“ lassen und akzeptieren, was ihm da vielleicht angeboten werden wird. In fast allen Fällen, die wir in der Vergangenheit betreut haben, haben die Mandanten in der Regel mindestens den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, egal wie lange sie das Fahrzeug gefahren haben.

 

Zu diesem wirtschaftlichen Ergebnis ist zuletzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe gekommen. Jeder der vor einem Vergleichsabschluss steht, sollte sich individuell beraten lassen. Die entstehenden Anwaltskosten sind konsequenterweise ebenfalls vom Verursacher (in dem Fall VW) zu tragen.