Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 höchstrichterlich festgestellt, dass VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Volkswagen den Kunden Schadensersatz in Höhe des Bruttokaufpreises schuldet, wenn er das Fahrzeug zurückgeben möchte. Allerdings muss sich der Kunde wegen des sogenannten Vorteilsausgleichs für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

 

Damit hat der BGH das bestätigt, was wir in vielen Fällen bereits genauso eingeklagt haben.

 

Bislang nicht entschieden ist die Frage, ob Verzugszinsen ab Kaufpreiszahlung geltend gemacht werden können und ob Strafzinsen durchsetzbar sind. Im vorliegenden Fall gab sich diese Fragestellung nicht. Es sind jedoch Parallelfälle anhängig, die im Juli beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anstehen.

 

Schon im Vorfeld hat sich abgezeichnet, dass sich VW wegen Betrug verantworten muss. Denn aus dem Betrug ist für viele Käufer Unsicherheit geworden: Darf ich mit meinem Auto noch fahren? Wenn ja, darf ich überhaupt noch in die Innenstadt fahren? Ist mein Auto überhaupt noch verkäuflich? Bin ich jetzt ein Umweltsünder? Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass diese Unsicherheit nicht einfach durch ein Software-Update behoben werden kann und deshalb Anspruch auf Rückabwicklung besteht.

 

Da bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung andere Verjährungsfristen gelten, können unseres Erachtens nun auch noch jüngere Fälle eingeklagt werden, also Käufer, die sich bislang noch nicht zu einer Klage entschieden haben. Allerdings könnte es sein, dass einzelne Gerichte hier dennoch eine Verjährung annehmen. In solchen Fällen könnte sich anbieten, die Manager von VW, Audi, Porsche usw. jeweils persönlich mit auf Schadensersatz zu verklagen.

 

Soweit die Volkswagen-Vertreter in öffentlicher Diskussion und vor Gericht dann den Betrug heruntergespielt haben und sich ahnungslos gegeben haben, ist diese Taktik am Ende nicht aufgegangen. Es könnte nun sogar sein, dass die Verantwortlichen für ihren falschen Prozessvortrag nun noch mit einem Ermittlungsverfahren wegen (versuchten) Prozessbetruges belangt werden. In den laufenden Verfahren, in denen Volkswagen jetzt nicht anerkennt, muss Volkswagen ohnehin mit einer „Nachbehandlung“ durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Volkswagen bezeichnet sich gern als „systemrelevant“. Volkswagen ist aber auch Systembetrüger. Der Konzern steht heute als kriminelle Vereinigung. Volkswagen wird zu Betrugswagen.