Financial Right ist ein Rechtsdienstleister im Inkassogewand, welcher die Ansprüche von Dieselkäufern aus der Schweiz gegen Volkswagen in Deutschland verfolgt. Das Landgericht Braunschweig hat Financialright nun die Aktivlegitimation versagt, Das bedeutet, die Klagen von Financialright sind unzulässig.

 

Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Abtretung gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nach § 134 BGB nichtig. Hintergrund ist, dass der Rechtsdienstleister ohne nachgewiesene Kenntnisse des Schweizer Rechts auf dem Schweizer Markt nach Geschädigten geworben hat und sich hat Rechte abtreten lassen. Zwar kann Financial Rights gegen das Urteil noch in Berufung gehen und versuchen, die Abtretung zu retten oder neu zu gestalten oder den plötzlichen Anfall von Rechtskenntnissen im Schweizer Recht nachweisen. Da Korrekturen in der Regel ex nunc (und nicht ex tunc) wirken, könnte in dem einen oder anderen Fall jetzt Verjährung ein Problem werden.

 

Jedem Schweizer Dieselkäufer ist anzuraten, einen echten Anwalt, mit dem man sprechen kann, zu beauftragen und nicht eine Geschäftsidee in virtueller Aufbereitung. Im Rechtswesen wird noch auf Jahre der Grundsatz gelten: All law business is real, wenn es real ist.

 

 

[LG Braunschweig, Urteil vom 30.04.2020, Az 11 O 3092/19; siehe auch:  https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Braunschweig&Datum=30.04.2020&Aktenzeichen=11%20O%203092/19]