Mit dem Aufstieg von sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Telegram, YouTube und Tik Tok, haben sich immer mehr und mehr Personen anonym hinter ihren Handys und Computern verschanzt und platzieren sogenannte „Hass-Botschaften“ an Personen, die sie schädigen wollen. Der typische „Hassbotschafter“ ist männlich, zwischen 22 und 40 Jahre alt, meist bei Facebook, Twitter oder Telegram anmeldet und in vielen Fällen ein Prolet. Weil er anonym (beispielsweise mit einem Fake-Account) unterwegs ist fühlt dieser sich sicher und „schießt“ los. Er geht davon aus, dass man seine Verfehlungen nicht verfolgen beziehungsweise ihn nicht identifizieren kann.

 

Man würde einen Großteil solcher Aktionen schon dadurch unterbinden, wenn bei jedem Account ein Klarname, der auf Richtigkeiten geprüft wird, hinterlegt werden müsste. Wer namentlich bekannt ist, traut sich in der Regel nicht ausfindig gemacht zu werden, wie es in vielen Fällen gehandhabt wird. Die Behörden sollten jeweils Verstöße konsequent verfolgen, Opfer sollten solche Verfehlungen stets anzeigen. Die Polizei kann in der Regel 90 % der „Hass-Botschaften“ identifizieren. Wer deutsch schreibt, sitzt meistens auch in Deutschland.

 

Das war auch zu beobachten nach dem Polizistenmord in Kusel. Neben rege Anteilnahme, haben einige offensichtlich den Mord im Netz gefeiert und die Opfer verächtlich gemacht.

Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.

 

Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.

Auf eine Veröffentlichung von NTV-Wissen haben wir am 29.05.2022 darüber berichtet, dass durch die Lichtverschmutzung die Nacht zum Tag gemacht wird, Tierquälerei bedeutet und wesentlich für das Artensterben verantwortlich ist. Es ist auf WELT.de am 06.06.2022 ein Bericht von Jakob Hayner erschienen, der das ganze Problem noch in ein viel schlimmeres „Licht“ rückt: In das LED-Licht.

 

Hayner berichtet davon, dass wir quasi auf dem Tiefpunkt der künstlichen Beleuchtung angekommen sind. Die klassische Glühbirne wich zunächst den Halogen- und Energiesparlampen und jetzt den LEDs. Das LED-Licht ist heller und greller und hat einen leichten Blaustich, eigentlich den Charme des inneren eines Kühlhauses. Dieser tut im Ergebnis nicht nur uns als Bewohnern nicht gut, sondern vor allem auch der Tierwelt nicht gut.

 

In den Augen von Jakob Hayner sticht jede Funzel-LED, zumindest von der Lichthygiene her. Nur wie dreht man hier das Rad zurück oder dimmt wenigstens das Licht? Ein Verbot für LED-Lampen im Außenbereich wird kaum durchsetzbar sein. Und wiedermal wird die Luftverschmutzung zum Todschritt für Lebewesen.

 

Wer trägt hier die Verantwortung?

Der Bundeslandwirtschaftsminister der Ampelkoalition möchte, dass im Interesse des Tierwohls das Fleisch beim Metzger und im Supermarkt künftig eine verpflichtende Kennzeichnung erhält. Eingeführt werden sollen die Haltungsstufen

 

  • Stall + Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Freiland
  • Extra Kategorie: Bio.

 

Damit fängt die Quälerei für die Tiere ja schon an! Ist es erlaubt, dass Tiere in Deutschland ausschließlich im Stall gehalten werden? Wider die Natur der Tiere? Und was soll das sein, ein „Frischluftstall“? Sollen die „Gefangenen“ riechen, wie es draußen in der Freiheit ist?

 

Kategorie 1 – 2 sind ersatzlos zu streichen. Das darf es gar nicht mehr geben. Entweder haben Tiere Auslauf und können sich im Freiland bewegen oder sie haben Auslauf und können sich im Freiland bewegen und werden ausschließlich nach „Biokriterien“ gehalten.

Im Juni 2020 war Christine Lambrecht noch Justizministerin. Wegen ihrer Fehlleistungen als Ministerin wurde von uns schon die einzig sinnvolle Konsequenz hieraus gefordert: Sie soll ihren Posten räumen. Leider kam es anders. In einer „Seitwärtsbewegung“ wurde sie zur Verteidigungsministerin.

 

Aber auch auf dieser Position schadet sie dem Amt, dem Land, eigentlich jedem. Und jetzt wird bekannt, die Verteidigungsministerin nimmt bei ihren Regierungsflügen regelmäßig ihren Sohn mit. Der ist 21. Gut, sie hat erklärt, dass sie die Flüge für ihn extra bezahlt. Aber das, was sie als Begründung angibt, disqualifiziert sie doppelt. Eigentlich ist der Fall Lambrecht noch schlimmer, als der von Anne Spiegel. Frau Spiegel erklärte, dass sie unbedingt Urlaub gebraucht habe und deshalb trotz höchster Krise sich mehrere Wochen nach Frankreich verabschiedet hat. Konsequenz war, dass die Ministerin nicht mehr haltbar war.

 

Christina Lambrecht gibt nicht an, dass dies eine Ausnahme war, sondern dass dies Regelalltag sein soll. Sie verteidigt sich damit, dass sie sehr wenig Zeit für Privatleben und insbesondere für den Kontakt mit ihrem Sohn habe. Das soll eine plausible Begründung sein? Wenn in der größten Nachkriegskrise, die Deutschland, Europa und die Welt erlebt, die Verteidigungsministerin von Deutschland bei ihrem Job ihren Sohn mitnimmt, damit sie mit ihm nebenbei Zeit verbringen kann (zum Spielen ist er zu groß), dann stimmt was im Kopf der Ministerin nicht. Sie hat vollen Einsatz zu leisten für das Amt, wenn Sie „bei der Arbeit“ ist und sich vollkommen einzusetzen. Was machen wir, wenn jetzt noch ihre Mutter krank wird und im Rollstuhl sitzt? Will sie die auch mitnehmen?!