Während die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Vorstrafen und Vorleben der Angeklagten Haftstrafen zwischen 11 und 7 Jahren gefordert hatte, hat die zweite Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Dospil lediglich 6 bis 3 Jahre verhängt, obwohl mindestens zwei Täter Intensivtäter sind und alle vier Haupttäter wegen Gewalttaten und Rohheitsdelikten kurz zuvor aus dem Gefängnis herausgekommen waren. Warum mutet das Landgericht Konstanz der Bevölkerung Rückfalltäter mit besonders hoher Sozialgefährlichkeit und trotz Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten zu? Die Täter haben in keinem der Fälle zuvor nenneswerten Schadensersatz geleistet, obwohl die Opfer zum Teil schwer geschädigt worden sind. Warum geht Konstanz mit Intensivtätern und Wiederholungstätern immer wieder so lasch um?

 

Vorliegend war ein 19-Jähriger an einer Bushaltestelle in Konstanz am frühen Abend des Ostersonntags 2022 an einer Bushaltestelle im Industriegebiet „abgegriffen“ und in eine Wohnung verbracht worden, in der sich die Täter eingenistet hatten, um Drogen zu verkaufen.

 

Den ganzen Abend und die ganze Nacht war das Opfer in der Gewalt von vier Männern, die kaum eine Gemeinheit ausließen, um ihr Opfer zu malträtieren. Das Gericht hatte über den Fall zu befinden und stellte fest: Zum Nachteil des Opfers sind folgende strafbare Handlungen begangen worden:

1. Entführung des Opfers

2. Ohrfeigen / Schlägen (mit Händen und Fäusten)

3. Das Opfer musste sich ausziehen.

4. Geldbeutel, Handy und Sonnenbrille wurden dem Opfer abgenommen.

5. Zum späteren Zeitpunkt kam ein Teleskopschlagstock zum Einsatz, während das Opfer in dieser Zeit vollkommen gefesselt war.

6. Mit einer Rohrzange wollte mindestens ein Täter dem Opfer die Nase abzwicken.

7. Zuvor wurde das Opfer an der Hand mit kochendem Wasser übergossen.

8. Dann wurde dem Opfer gedroht ihm einen Finger abzutrennen.

9. Wenig später schaute das Opfer in einen Pistolenlauf. Mit einer Schusswaffe wurde das Opfer mit dem Tode bedrohte, sodass das Opfer regelrecht „Todesangst“ hatte.

10. Zwischendurch wurde das Opfer aufgefordert vom Boden Ketchup abzulecken und dabei zu bellen. Diese Aktion, die eine Weile dauerte, wurde von den Tätern genüsslich per Video aufgenommen (und viel später der Polizei bekannt).

11. Das Opfer wurde gezwungen, bei Bekannten anzurufen, um von diesen Geld zu erbetteln, weil die Täter meinten, gegen das Opfer Zahlungsansprüche haben

12. Dann wurde dem Opfer ein Strick um den Hals gelegt und schließlich wurde das Opfer an einem Balken gefesselt, wobei ihm eine Wollmütze übergestülpt wurde.

 

Irgendwann als die Täter einschliefen, konnte sich das Opfer befreien und davonlaufen. Die Folge war dann ein Einsatz des SEK, welches die Täter weckte.

All das hat sich bei der Durchführung der Hauptverhandlung bestätigt.

 

Obwohl die Täter sämtlich zuvor schon eine Haftstrafe wegen „Rohheitsdelikten“ abgesessen hatten und gerade mal wieder auf freiem Fuß waren, scheint das Gericht mit den Tätern viel Verständnis gehabt zu haben. Für viele Prozessbeobachter erging das Urteil nicht „im Namen des Volkes“!

 

Genau solche Urteile tragen dazu bei, dass wir in Deutschland dort sind, wo wir uns befinden. Die Gewalt von jugendlichen Straftätern hat in der Anzahl und der Intensität in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen. Die meisten Täter haben – man muss es offen sagen – einen Migrationsvordergrund. Schaut man sich die Aushänge an den Gerichtstagen an, sind die Namen Müller und Maier weit in der Minderheit.

 

Weil aber Intensivtäter kaum die Härte des Gesetzes spüren, haben sie keinen Grund, ihr gesellschaftsschädliches Verhalten einzustellen. Sie machen weiter.

Vorliegend war es noch so, dass die Sachverständige, welche gehört wurde, den Erfolg einer Drogentherapie bei zwei von drei Angeklagten verneint hat. Dennoch hat das Landgericht Konstanz gönnerhaft den drei Angeklagten, die dies für sich „verlangt“ hatten, die Möglichkeit einer Therapie in der Haft durchzuführen, zugesprochen. Der Staat zahlt ja. Sobald ein Therapieplatz zur Verfügung steht, kommen die Täter in eine (zwar geschlossene) Psychiatrie. Dort ist es aber sehr viel lockerer als in einem Gefängnis. Von den vier bis sechs Jahren sitzen sie im Ergebnis vielleicht einmal ein Jahr ab, machen dann Therapie und der Rest geht dann auf Bewährung. Andere nehmen im Gefängnis plötzlich einen Job an und werden zu „Freigängern. Den Intensivtätern ist bekannt: Nach dem Urteil geht es irgendwie weiter. Keiner der Täter rechnen damit, dass er die verhängte Strafe durch das Landgericht Konstanz tatsächlich absitzt.

 

Alles das wissen die Richter der 2. Strafkammer.

Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt.