Nach dem Landgericht Landshut und Landgericht Verden ist die Adam Opel GmbH aktuell auch vom Landgericht Ravensburg auf Schadensersatz verurteilt worden. Konkret ging es um einen Insignia 2.0. Der dort verbaute Motortyp „B 20“ findet sich auch im Cascada und im Zafira. Neben dem Thermofenster seien in dem Fahrzeug drei weitere Abschalteinrichtungen verbaut worden.

Entscheidend für das Landgericht Ravensburg ist nicht, ob das Fahrzeug über eine konkrete Prüfstanderkennung verfügt, sondern ob die Abschalteinrichtungen häufig im normalen Straßenverkehr sich einschalten. Wer so handelt, handelt sittenwidrig und macht sich schadensersatzpflichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist jedoch ein deutlich Trend sichtbar, dass der Verkauf von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen und Thermofenster, wo die Ausnahme eher zur Regel gemacht wird, sittenwidrig sind und zur Schadensersatzpflicht führen, wenn der Käufer im Vorfeld nicht aufgeklärt worden war. Das war in keinem Fall so.

 

 

[LG Ravensburg, Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22; LG Landshut, Urteil vom 10.08.2022, Az. 55 O 458/22; LG Verden, Urteil vom 14.07.2022, Az. 8 O 129/22]