Eine Honorarvereinbarung ist nicht gemäß § 7 Abs. 1 HOAI unwirksam, Weil sie auf elektronischem Wege und damit nicht schriftlich geschlossen wurde. Gemäß § 650 g Abs. 4 S. 2 BGB ist die Schlussrechnung prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist; gemäß § 55 g Abs. 4 S. 3 BGB gilt die Rechnung als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit erhoben hat.

Unterzeichnet ein Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll mit dem Zusatz unter "Vorbehalt", so nimmt er das Werk damit als im Wesentlichen vertragsgerecht hin.

Ein Architekt haftet für eine fehlerhafte Kostenschätzung. Der Toleranzrahmen für einen Architekten liegt im Bereich von 30-40 %. Das ist jedoch nur eine Richtgröße. Der Toleranzrahmen kann nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Es kommt daher auch künftig auf den Einzelfall an.

 

[OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2016, Az 10 U 1128/15]

Ein Bauherr, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, dem steht ein Schadensersatzanspruch zu. Diesen kann er aber nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen. Er muss den konkreten Vermögensschaden ermitteln.

Eine Bauhandwerkersicherungshypothek gibt dem Auftragnehmer ein Absicherungsrecht für seine Leistungen an rangbereiter Stelle im Grundbuch. Der Eintrag bringt noch kein direktes Geld die aber dem Eintrag innerwohnende Möglichkeit einer Zwangsversteigerung führt in der Regel zu einer für den Auftragnehmer „geschmeidigen“ Zahlungsregelung.

 

Die Handwerkersicherungshypothek ist ein Recht, das dem Auftragnehmer von Gesetzeswegen zusteht. Verweigert der Auftraggeber die Zustimmung, kann der Auftragnehmer die fehlende Bewilligung durch ein Gerichtsurteil ersetzen lassen. Ein solcher Anspruch wird meist im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt.