Abmahnung von Frommer Legal wegen Minecraft-Film erhalten?
Aktuell versendet die Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) Abmahnungen im Namen der Firma Warner Brothers wegen des Vorwurfs des illegalen Herunterladen des aktuellen Films MINECRAFT. Abgemahnte könnten dadurch einen Rechtsverstoß begangen haben, dass sie den Film ganz oder in Sequenzen über ein Filesharing-Programm heruntergeladen haben.
Wer selbst eine Internettauschbörse genutzt und dabei Werke wie Filmen oder Musikstücken den anderen Nutzer der Filesharing-Software angeboten hat, haftet als Täter und somit auf Unterlassung und Schadenersatz. Man wird Täter im Rahmen von Filesharing (z. B. über Programme wie BitTorrent, eMule oder ähnliche), wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte anderen aktiv anbietet oder zugänglich macht, ohne dazu berechtigt zu sein. Täter ist, wer eine Datei mit geschützten Inhalten (z. B. Musik, Filme, Spiele) über ein Peer-to-Peer-Netzwerk für andere Nutzer zum Download bereitstellt. Das Problem ist: In Filesharing-Programmen läuft dies oft automatisch: Sobald ein Teil der Datei heruntergeladen ist, wird er anderen Teilnehmern wieder angeboten – ohne aktives Zutun des Nutzers. Schon die automatische Freigabe reicht für eine öffentliche Zugänglichmachung.
Hat man selbst nicht heruntergeladen, stellt sich die Frage, wer Zugang zu ihrem Netzanschluss hatte. Meist sind es Familienmitglieder, die man nicht „verpfeifen“ möchte. Manchmal findet auch fremde unbekannte Personen. Tatsächlich aber dann die Fragen, wie konnten die über den Netzanschluss einen Film herunterladen? Ist der Anschluss ausreichend gesichert gewesen?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir gerne, das Problem zu lösen. TEL. 07531/5956-13 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer kennt "viktoria_mitz"?
viktoria_mitz klaut Bilder von anderen und veröffentlicht diese auf Instagram. Wir würden gerne wissen, wer hinter viktoria_mitz steckt. Wir haben bereits Strafanzeige (wegen Verdacht auf Identitätsklau und Urheberrechtsverletzung) erstattet. Vielleicht geht es so noch schneller.
Achtung: Identitätsklau durch eine viktoria_mitz auf Instagram
Vermutlich ist Viktoria_Mitz auf Instagram ein Fake-Account. Jedenfalls stellt diese Personen Fotos von Dritten unter ihrem Namen ins Netz. Die Beschwerden Mandant hat zunächst nicht weitergeholfen. Instagram hat nur müde geantwortet: „Wir haben kein Verstoß gegen unsere Gemeinschaftsstandards festgestellt". Wir vergeben Instagram die „Note 6“: das ist hier ganz deutlich ein Identitätsdiebstahl und eine Urheberrechtsverletzung. Wir haben gegen den Inhaber des Accounts Viktoria_Mitz zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet. Jetzt muss Instagram die Daten herausrücken und sich erst recht um die Sache kümmern. Faulheit und Bequemlichkeit wird hier nicht belohnt.
Wir können derzeit nur von dem Account Viktoria_Mitz warnen.
Schenkungswiderruf wegen grobem Undank
Eine Schenkung ist sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten ein schöner Moment. Rechtlich gesehen, zeichnet sich die Schenkung gegenüber anderen Vertragstypen insbesondere dadurch aus, dass der Beschenkte grundsätzlich nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Doch das ist nicht ganz korrekt. Schenkungen erfolgen zwar nicht in der Erwartung einer Gegenleistung, wohl aber regelmäßig in der erkennbaren Erwartung, der Beschenkte werde sich freuen, nachträglich dankbar sein oder sich zumindest nicht als „unwürdig“ erweisen.[1] Dieser Erwartungshaltung des Schenkers hat der Gesetzgeber in § 530 BGB Rechnung getragen. Nach diesem kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers wegen groben Undanks schuldig macht, vgl. § 530 I BGB.
Dein Auto: Dein Feind | Dein Handy: auch Dein Feind | Dein persönlicher Spion: Google & Co. - Sie wissen jedenfalls, was du heute, gestern und auch am 4. Oktober 2022 den ganzen Tag gemacht hast.
Wer ein Elektrofahrzeug oder ein Elektrohandy (also alle Handys neuerer Bauart) benutzt, dessen Daten werden permanent erfasst und gespeichert, insbesondere wer wann wo war. Gegen Apple läuft nun eine Sammelklage, weil der Verdacht besteht, dass Apple zusätzlich noch ihre Verhaltensweisen und Gespräche mitschreibt, ohne dass sie davon etwas merken. Der gläserne Bürger ist längst überholt. Von den meisten gibt es ein dann 365 Tage-Protokoll, ergänzt durch das, was man zusätzlich im Computer eintippt und von Google, Outlook, TikTok oder sonst wem erfasst wird. Bei Facebook, Instagram usw. liest auch der Staatsschutz mit. Kommt es später zu Verdachtsmomenten einer Straftat, wird der Verdächtige im Nachhinein von den Ermittlungsbehörden durchgescannt. Wehe dem, der irgendwann einmal eine Anleitung zum Bombenbau sich angesehen hat oder Preise für eine Handfeuerwaffe abgefragt hat. In der Regel sind die Verhaltensweisen der User sehr viel harmloser, aber nicht ungefährlicher für die betreffende Person.
Was kann man dagegen tun? Verlangen Sie bei allen Programmen, die sie nutzten, bei allen Apps und allen Produkten, die technisch elektronisch unterstützt werden, dass keine Protokolle, Mitschnitte, vor allem nicht zu Verbesserung-Untersuchungszwecken erfolgen. Verlangen Sie Abschaltung bereits installierter Spionagesoftware usw., insbesondere auf Standortabfragen. Offenbar sind dann nicht alle „Dienste“ umfassend nutzbar. Vielen ist leider völlig egal, ob die „Big Brothers“ Daten von Ihnen erheben und damit noch einträglich handeln.
Die Frage, ob ein Handy „mithört“, was Sie sagen, ist komplex und hängt davon ab, wie die Technologie und die installierten Anwendungen verwendet werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten: