Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 02.07.2020:

Der 16a. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Ziegler hat mit seinem heutigen Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart aufgehoben und das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht in einem gegen die Daimler AG geführten Schadensersatzprozess für begründet erklärt.

Nach verschiedenen Presse Berichten soll der ehemalige Entwickler von Dieselmotoren bei Audi, Axel Eiser, verhaftet worden sein. Eigentlich wollte er in Kroatien nur Urlaub machen und sich etwas entspannen. Die Ermittlungsbehörden der USA hatten aber schon Monaten einen internationalen Haftbefehl gegen Axel Eiser beantragt und sind Ihnen nun so habhaft geworden. Die Ex-Manager droht damit die Auslieferung in die USA. Sein "Kollege" Oliver Schmidt sitzt bereits in den USA eine siebenjährige Haftstrafe ab. Wegen der Abgasmanipulationen im großen Stil können sich deutsche Manager des Volkswagen-Konzern heute nicht mehr ins Ausland trauen, weil ihnen dort regelmäßig die Verhaftung droht. Zum Kreis der gesuchten gehört auch der frühere Konzernchef Doktor Martin Winterkorn.

Das Landgericht München I hat die Anklage gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zugelassen. Der Prozess gegen Stadler und drei Mitangeklagte wird am 30.09.2020 beginnen. Es geht um Betrug, Falschbeurkundung und strafbare Werbung. Stadler wird vorgeworfen, spätestens Ende 2015 von den Abgas-Manipulationen bei Audi-Dieselmotoren gewusst zu haben, den Verkauf der Fahrzeuge aber nicht unterbunden zu haben (sog. Strafbarkeit durch Unterlassen). Das Gericht hat derzeit 176 Verhandlungstage eingeplant bis Ende Dezember 2022. Wir wollen in unseren Zivilverfahren nicht so lange warten. Genau aus den angeklagten Straftatbeständen haben wir zivilrechtlich Schadensersatzklage gegen Rupert Stadler vor dem Landgericht Arnsberg eingereicht.

Jetzt geht es auch um die Dieselmotoren von Mercedes. Der BGH entscheidet im Oktober 2020 erstmals auch über einen Dieselmotor der Baureihe OM 651. Ob am 27. Oktober auch schon ein Urteil verkündet wird, ist durchaus möglich. Es wird erwartet, dass auch Daimler verurteilt wird. Schon das Oberlandesgericht Koblenz hat die Software für das 'Thermofenster' als illegale Abschalteinrichtung eingestuft, allerdings die Auffassung vertreten, dass man daraus nicht ohne weiteres unterstellen könne, dass die Verantwortlichen gewusst hätten, möglicherweise eine unzulässige Einrichtung zu verwenden. Wir glauben, dass die Abschaltseinrichtung zum Schutz des Motors (1) konkret gar nicht notwendig war und (2) bewusst gewählt wurde, um den sonst notwendigen Harnstoff zu reduzieren, damit kleinere AdBlue-Tanks eingebaut werden können.

Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 höchstrichterlich festgestellt, dass VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Volkswagen den Kunden Schadensersatz in Höhe des Bruttokaufpreises schuldet, wenn er das Fahrzeug zurückgeben möchte. Allerdings muss sich der Kunde wegen des sogenannten Vorteilsausgleichs für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

 

Damit hat der BGH das bestätigt, was wir in vielen Fällen bereits genauso eingeklagt haben.

 

Bislang nicht entschieden ist die Frage, ob Verzugszinsen ab Kaufpreiszahlung geltend gemacht werden können und ob Strafzinsen durchsetzbar sind. Im vorliegenden Fall gab sich diese Fragestellung nicht. Es sind jedoch Parallelfälle anhängig, die im Juli beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anstehen.